Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.131
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messene Anteil des Landes Tirol zufolge der ersten Berechnungsvariante (20 % der Stückgebühren) zweifach zu Lasten der Stadtgemeinde
Innsbruck abgerechnet wurde.
Des Weiteren monierte die Kontrollabteilung im Hinblick auf die maßgebenden Bestimmungen der besagten Gebührenabrechnung die partielle Weiterverrechnung der eingehobenen Zuschläge gemäß Tiroler
Fleischuntersuchungsgebührenverordnung i.d.g.F. in voller Höhe an
die Fleischausgleichskasse des Landes Tirol.
Die Kontrollabteilung vertritt in diesem Zusammenhang die Meinung,
dass bei den ersten beiden Variantenberechnungen der Vorauskasse
SFU der von den Schlachtbetrieben eingehobene Zuschlag gemäß Tiroler Fleischuntersuchungsgebührenverordnung der Stadtgemeinde Innsbruck zusteht.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang
zeigten, dass auch Entnahmegebühren für Fleischproben, Versandgebühren für Fleischproben und Gebühren für TSE / BSE Proben bei den
in Rede stehenden Monatsabrechnungen von der städtischen Fachdienststelle in Abzug gebracht wurden.
Auf diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung teilte das hierfür
zuständige Referat Veterinärwesen mit, dass nur die in einem Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck tätigen städtischen amtlichen Tierärzte
diese Fleisch- sowie TSE / BSE Probeentnahmen im Rahmen des vom
Bund finanzierten Seuchenprogrammes durchführten.
Aus (buchhalterischer) Sicht der Kontrollabteilung sind die vom Land
Tirol für diese Probeentnahmen und -einsendungen genehmigten Vergütungen vor allem im Ordentlichen Haushalt des anordnungsberechtigen Amtes für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen zu vereinnahmen. In der durchlaufenden Gebarung sind nur Einnahmen, die an
Dritte weiterzuleiten sind, vorübergehend zu verbuchen. Sohin ist gewährleistet, dass ausschließlich jene in unmittelbarem Zusammenhang
mit den von den beauftragten freiberuflichen Tierärzten durchgeführten
Schlachttier- und Fleischuntersuchungen Einnahmen und Ausgaben
auf dem hierfür eigens eingerichteten Sachkonto in der durchlaufenden
Gebarung kontiert werden.
Das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen hat ferner in den
besagten Haushaltsjahren insgesamt einen Betrag an Tierarzthonoraren von € 10.202,50 bzw. € 14.042,24 für die Abrechnungszeiträume
2017 und 2018 verausgabt. In diesen Honorarabrechnungen ist u.a.
eine Position Wegentschädigung, die zur Abgeltung der Reisegebühren
für die Wegstrecke zwischen Tierarztpraxis und Betriebsstätte des
landwirtschaftlichen Schlachtbetriebes (Unternehmer iSd LMSVG) verwendet wird, ausgewiesen.
Hierauf hat die Kontrollabteilung eine auf Stichproben beruhende Überprüfung der besagten Wegentschädigung in Abstimmung mit den Honorarnoten der beauftragten Tierärzte und den monatlichen Gebührenabrechnungen mit dem Land Tirol durchgeführt. Als Ergebnis dieses
Abgleiches bleibt festzuhalten, dass geringfügige Differenzen im Vergleichszeitraum offenkundig wurden. Demzufolge hat die Fachdienststelle in den Prüfungsjahren (2017 bis 2018) zum einen den besagten
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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