Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.147

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung erscheint eine Anpassung des Pachtvertrages in puncto Pachtzins vor dem Hintergrund
der aufgezeigten Umstände jedenfalls überlegenswert bzw. gerechtfertigt. Dies insofern, als der Überschuss (Gewinn) aus der Bewirtschaftung des Stadtturms und der öffentlichen WC-Anlage Altstadt
anhand einer fairen Verteilung zwischen der Stadt als Verpächterin
und der IIR als Pächterin aufzuteilen ist.
Eine für die Kontrollabteilung vorstellbare Variante ist eine Pachtzinsberechnung mittels eines Umsatzpachtzinsmodells mit Fixpachtelement (wie es auch beim Betrieb durch die IMG bis zum Jahr 2010
praktiziert worden ist).
Eventuell könnte dabei auch der Einnahmenausfall der Stadt aus
dem Vergnügungssteuerentfall der Jahre 2018 und 2019 (insgesamt
rd. € 60.000,00) in den allenfalls stattfindenden Verhandlungen thematisiert und berücksichtigt werden.
Stellungnahme der
Fachdienststelle

Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV verwies in seiner abgegebenen Stellungnahme einleitend auf die vorliegende Beschluss- und Vertragssituation. Dies insofern, als die MA I – Amt für
Präsidial- und Rechtsangelegenheiten / Referat Liegenschaftsangelegenheiten ermächtigt wurde, einen neuen Pachtvertrag mit der IIR abzuschließen.
Weiterführend erläuterte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
das Zustandekommen dieses neuen Pachtvertrages aus seiner Sicht.
Dabei wurde insbesondere auch ins Treffen geführt, dass mit der Errichtung der neuen öffentlichen WC-Anlage in der Altstadt sowie mittels
der damit in Verbindung stehenden Vereinbarung mit der IIR eine weitere essentielle und dauerhafte Verbesserung in die touristische Infrastruktur erzielt und entsprechende Vorteile generiert worden wären.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass mit dieser (Pacht-)Vereinbarung auch das unternehmerische Risiko für den Betrieb des Stadtturmes und der WC-Anlage von der Stadt an die IIR ausgelagert worden
ist. So zeigt die Entwicklung der Stadtturmeintritte in den vergangenen
zwei Jahrzehnten starke Schwankungsbreiten. Diese sind von zunächst über 100.000 Eintritten in weiterer Folge sukzessive auf rund
75.000 gesunken und in den letzten Jahren – u.a. im Hinblick auf die
insgesamt positive touristische Entwicklung – wiederum auf knapp
über 100.000 gestiegen. Jedoch würden sich die Eintritte gerade im
heurigen Jahr und wohl auch auf absehbare Zeit aufgrund der COVID19 Entwicklung sowie der bevorstehenden Altstadtbaustelle sehr stark
reduzieren.
Insgesamt schloss sich das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
der MA IV allerdings der Empfehlung der Kontrollabteilung an, die betriebswirtschaftliche Evaluierung des Pachtverhältnisses auf der
Grundlage der von der IIR bereitzustellenden aktuellen Zahlen nachzuholen bzw. durchzuführen. An der Erarbeitung eines Evaluierungsberichtes gemäß den Anregungen der Kontrollabteilung werde in Abstimmung mit der MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten / Referat
Liegenschaftsangelegenheiten selbstverständlich gerne mitgewirkt.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-04129/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

4