Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.150
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Im Verhältnis zum gesamten Buchwert per Jahresende 2019 von
€ 895.311,63 belief sich der gesamte Depotwert auf eine Summe von
€ 1.062.579,85. Die im Rahmen der beiden Rentenfondsveranlagungen enthaltenen stillen (Wert-)Reserven per 31.12.2019 betrugen somit € 167.268,22.
Veranlagungen in Form
von (ausschüttenden)
Rentenfonds –
stille (Wert-)Reserven
per 31.12.2019
Bei den Veranlagungen handelt es sich – wie bereits erwähnt – um
Rentenfonds. Dies insofern, als Geldmittel hier in mündelsichere, ausschüttende Anleihenfonds veranlagt worden sind. Allgemein betrachtet
reagieren Rentenfonds auf Steigerungen des Zinsniveaus mit Kursrückgängen. Auch aus diesem Grund ergaben sich vorwiegend in den
Jahren 2006 und 2007 als Folge des damals deutlich gestiegenen
(Geldmarkt-)Zinsniveaus Kursrückgänge und damit Abwertungen.
Zum Zeitpunkt der letzten von der Kontrollabteilung vorgenommenen
Prüfung im Jahr 2011 waren zum damaligen Beobachtungsstichtag
16.11.2011 – trotz einer Kurserholung seit dem Jahr 2008 – noch fiktive (also nicht realisierte) Kursverluste zu verzeichnen. Seinerzeit errechnete die Kontrollabteilung im Vergleich zu den Anschaffungskosten einen fiktiven Kursverlust im Gesamtausmaß von € 14.879,73.
Durch die weitere positive Kursentwicklung hat sich diese Feststellung
der Kontrollabteilung aus der vergangenen Prüfung mittlerweile insofern überholt, als zum aktuellsten Rechnungsabschluss per
31.12.2019 deutliche fiktive Kursgewinne (stille Reserven in Höhe von
gesamt € 167.268,22) zu Buche standen.
Empfehlung des
städtischen
Finanzbeirates
(seit dem Jahr 2017)
Auch der städtische Finanzbeirat beschäftigte sich in seiner Sitzung
vom 30.05.2017 mit diesen Veranlagungen und diskutierte die Sinnhaftigkeit dieser Veranlagungsform. Da die beiden Fonds hauptsächlich in österreichische Bundesanleihen veranlagen, lag die erwartete
Rendite beider Fonds nach Körperschaftsteuer und Kosten nahe Null.
Weiters wurde angemerkt, dass diese Fonds im Falle von Markzinsanstiegen beträchtliche Kursrisiken bergen. Bei einem Verkauf käme es
zur Realisierung von Kursgewinnen.
Aus diesem Grund empfahl der Finanzbeirat bereits im Mai 2017 aus
Risiko-Ertrags-Gründen einen Verkauf der Fondsanteile. Der Verkaufserlös sollte gemäß der damaligen Empfehlung des Finanzbeirates in Termingelder bei Banken umgeschichtet werden.
Realisierung der stillen
(Wert-)Reserven –
Empfehlung
Gemäß Rücksprache mit dem für die städtischen Veranlagungen zuständigen Referatsleiter in der MA IV scheiterte die Umsetzung dieser
Empfehlung bislang auch an dem Umstand, dass mit der Personalvertretung noch keine (endgültige) Einigung über die weitere Verwendung
dieser KUF-Restgelder erzielt habe werden können.
Die Kontrollabteilung erwähnte dabei, dass die Frage der weiteren Verwendung dieser restlichen KUF-Gelder ihrer Einschätzung nach nicht
in unmittelbarem Zusammenhang mit der Empfehlung des Finanzbeirates zu einem Verkauf der Rentenfondsanteile steht. Allfällige alternative Veranlagungen (bspw. in Form von Festgeldveranlagungen) wären ja weiterhin dem Rechnungskreis der ehemaligen KUF-Gelder zuordenbar und hätten somit keine mindernde Auswirkung auf den Vermögensbestand. Durch einen Verkauf der Rentenfondsanteile würden
ja bloß die aufgebauten Kursgewinne realisiert bzw. gesichert.
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Zl. KA-04129/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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