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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.3

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-3-

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltungvon NEOS, 2 Stimmen; gegen FPÖ und
GERECHT, 9 Stimmen):

7.

Ankauf von Grundstücken in Arzl
zur Erweiterung von Kindergarten
und Volksschule

Antrag des Stadtsenates vom 11.11.2020:
2.

Die Stadt Innsbruck übernimmt anteilig
die Deckung des coronabedingten erhöhten Betriebsabganges in der Spielzeit 2020/2021 in Höhe des € 1 Mio.
übersteigenden Betrages der Tiroler
Landestheater und Orchester GmbH
Innsbruck inklusive der Sparte Haus
der Musik und in Höhe des € 250.000,-übersteigenden Betrages der lnnsbrucker Festwochen der Alten Musik
GmbH.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.11.2020:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Kauf
der Grundstücke
KG Arzl, im Gesamtausmaß von
2.032 m2 direkt angrenzend an den
Kindergarten und die Volksschule in
Arzl zum Preis von €
zu.

2.

Die Stadt verpflichtet sich, dem derzeitigen Nutzer des Schrebergartens auf
diesen Grundstücken für dessen Verzicht auf eine weitere Nutzung bis
31.12.2025 eine Ablösezahlung in
Höhe von €
zu leisten und Gespräche über eine prekaristische Nutzung 2021 zu führen. Sollte keine Nutzung erfolgen, ist eine weitere Ablösezahlung in Höhe von €
zu leisten. Im Falle einer teilweisen Nutzung
im Jahr 2021 reduziert sich dieser Betrag um €
pro Monat, in dem
eine Nutzung erfolgt.

3.

Sollte die Nutzung "Wohnen" werden,
ist dem Verkäufer/seinen Erben der
Verkehrswert nach Feststellung durch
ein Sachverständigengutachten abzüglich des wertgesicherten bereits bezahlten Preises für Freiland zu bezahlen.

4.

Die Abwicklung des Kaufs erfolgt über
die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten.

5.

Die finanzielle Bedeckung erfolgt über
die Haushaltsstelle 1/846000-001100.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
11.11.2020 wird angenommen.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, wird mit der budgetären Vorsorge und finanziellen Abwicklung beauftragt.
6.

IV 14095/2020
Stadt Innsbruck, Übernahme von
50 % der Mehrkosten aus dem
Bau "Haus der Musik"

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
NEOS, FRITZ und GERECHT, 12 Stimmen;
einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.11.2020:
1.

2.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Übernahme von 50 % der Mehrkosten, die
aus dem Bau des "Haus der Musik"
laut Endabrechnung der lnnsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG vom
17.09.2020 resultieren, in Höhe von
€ 2.678.236,91 zu. Das unter der Bedingung, dass das Land Tirol den gleichen Förderbetrag leistet.
Dieser Betrag wurde für den Nachtragsvoranschlag 2020 angemeldet.

IV 14767/2020

8.

IV 14975/2020
Stadt Innsbruck, Übernahme der
Kosten für Pisten-Präparierung
Zimmerwiese und Betrieb des dortigen Lifts

Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 04.11.2020:

GR-Sitzung 19.11.2020