Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.5
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Soweit der tatsächlich abgeschlossene Zinssatz nicht weiter als
+/- 10 % (0,41 % - 0,50 %) abweicht, ist dieser von diesem Beschluss mitumfasst.
3.
11.
Verzinsung: laufend, dekursiv,
kal/360
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und FRITZ, 6 Stimmen; gegen
FPÖ, NEOS und GERECHT, 11 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2020:
2.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der weiteren Abwicklung beauftragt.
IV 15672/2020
Die Bedingungen lauten:
-
Laufzeiten: 10/15/20 Jahre
-
Rückzahlung: 10- und 15-jährige
Tranche: tilgend, halbjährliche Kapitalraten
20-jährige Tranche: endfällig
-
Zinssatz: derzeit indikativ
10-jährige Tranche, fix verzinst
- tilgend: 0,12 % p.a.
15-jährige Tranche, fix verzinst
- tilgend: 0,25 % p.a.
20-jährige Tranche, fix verzinst
- endfällig: 0,56 % p.a.
(endgültige Festlegung des Zinssatzes zum Zeitpunkt der Zuzählung)
Aufnahme von Kommunaldarlehen zur Finanzierung städtischer
Vorhaben 2020
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
FRITZ, 1 Stimme; gegen FPÖ, NEOS und
GERECHT, 11 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2020:
1.
3.
Soweit die tatsächlich abgeschlossenen Zinssätze nicht weiter als
+/- 10 % abweichen, d.s.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt, zur
Bedeckung der Vorhaben des städtischen Investitionshaushaltes 2020
(Plandaten siehe vorliegende Vorlage;
Tatsächliche Festlegung erfolgt im
Rahmen des Rechnungsabschlusses)
Kommunaldarlehen in Gesamthöhe
von € 20 Mio. mit folgender Laufzeitenstaffelung bei der Hypo Tirol Bank AG
aufzunehmen:
Laufzeit
Betrag
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
€ 5.000.000,-€ 7.500.000,-€ 7.500.000,--
Summe
€ 20.000.000,--
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der weiteren Abwicklung beauftragt.
Laufzeit
Obergrenze Untergrenze
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
0,1320 %
0,2750 %
0,6160 %
0,1080 %
0,2250 %
0,5040 %
sind diese von diesem Beschluss
mitumfasst.
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12.
Verzinsung:
laufend, dekursiv, kal/360
IV 11617/2020
Fortsetzung der städtischen Impulsförderung "Nachträglicher
Lifteinbau" im Jahr 2021
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2020:
Die Stadtgemeinde Innsbruck setzt die Förderungsaktion "Nachträglicher Lifteinbau"
im Jahr 2021 fort.
Auf Basis der vom Gemeinderat vom
17.06.2010, Zl. IV 1974/2010 beschlossenen Richtlinien fördert die Stadt Innsbruck
den Einbau von einem Lift laut Projektliste
mit halbjährlichen Annuitätenzuschüssen.
GR-Sitzung 19.11.2020