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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.12

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Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IG-B14, Igls, Bereich Igler Straße 54 (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B6,
2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.

29.

27.

MagIbk/33914/SP-BB-AM/1

Beschluss (einstimmig):

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM-B24, Amras, Bereich
Aldranser Straße 11 bis 17 (ehemaliger Gasthof Schönruh), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AM-B24, Amras, Bereich Aldranser
Straße 11 bis 17 (ehemaliger Gasthof
Schönruh), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
28.

MagIbk/33616/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B31, Pradl, Bereich
zwischen Kranewitterstraße, Bruder-Willram-Straße, Amraser
Straße und Rudolf-Greinz-Straße
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/go), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B31, Pradl, Bereich zwischen Kranewitterstraße, Bruder-Willram-Straße, Amraser Straße und Rudolf-Greinz-Straße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/go),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.

GR-Sitzung 19.11.2020

MagIbk/34430/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. VI-OE2.6, Vill,
Bereich Deponie Ahrental (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0),
gemäß § 32 TROG 2016

Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. VI-OE2.6, Vill,
Bereich Deponie Ahrental (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2.0), gemäß § 32 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
30.

MagIbk/33639/SP-FW-VI/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F2, Vill, Bereich Deponie Ahrental (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. VIF1), gemäß § 36 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F2, Vill, Bereich Deponie Ahrental (als Änderung des Flächenwidmungsplanes VI-F1), gemäß § 36
TROG 2016, wird beschlossen.