Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.23

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 Gemäß den Regelungen nach § 74a Abs. 3 leg. cit. hat die Kontrollabteilung zu dem vom Bürgermeister nach § 73 Abs. 1 leg. cit. an den
Gemeinderat vorgelegten Entwurf des Rechnungsabschlusses bis 30.
September des dem abgelaufenen Finanzjahr folgenden Jahres einen
Bericht zu erstatten.
 Entsprechend § 73 Abs. 2 leg. cit. hat der Gemeinderat den Rechnungsabschluss bis längstens 31. Oktober des dem abgelaufenen Finanzjahr folgenden Jahres zu beschließen.
 Letztlich hat der Gemeinderat dem Bürgermeister den Bestimmungen
des § 73 Abs. 4 leg. cit. folgend die Entlastung zu erteilen, wenn die
Überprüfung des Rechnungsabschlusses keinen Grund zu Bedenken
gibt.
Zeitverzögerung durch
COVID-19

Bedingt durch die Thematik rund um COVID-19 gelangte der Entwurf des
Rechnungsabschlusses 2019 seitens des Amtes für Rechnungswesen
der MA IV erst in der Juni-Sitzung 2020 des Gemeinderates – exakt am
25.06.2020 – zur Vorlage. Diese zeitverzögerte Vorlage war allerdings
durch § 10 Abs. 1 des Tiroler COVID-19-Gesetzes i.d.F. LGBl.
Nr. 51/2020 vom 05.05.2020 gedeckt.
Der prüffähige Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019 wurde der Kontrollabteilung von der MA IV aufgrund der o.a. rechtlich gedeckten Zeitverzögerung letztlich erst am 06.07.2020 zur Verfügung gestellt.

Zeitverzögerte
Berichtslegung durch
die Kontrollabteilung

Im Hinblick auf die in § 74a Abs. 3 IStR i.d.F. LGBl. Nr. 83/2019 normierte Frist für den Bericht der Kontrollabteilung per 30. September des dem
abgelaufenen Finanzjahr folgenden Jahres bemühte sich die Kontrollabteilung redlich, diesen Termin einzuhalten. Dies war in Anbetracht der
zeitverzögerten Bereitstellung der Rechenwerke (infolge der COVID-19Thematik) für die Kontrollabteilung allerdings nicht möglich.
2.2 Prüfungsdurchführung

Prüfumfang

Die Kontrollabteilung hat die Jahresrechnung 2019 gemäß den Bestimmungen des IStR einer Prüfung unterzogen.
Im Zuge der im Haushaltsjahr 2019 laufend durchgeführten Belegkontrollen wurde zudem eine Reihe von Einzelbelegen kontrolliert, verschiedene Geschäftsfälle durchleuchtet und technische Leistungen an Ort und
Stelle verifiziert. Die entsprechenden Resultate dazu sind in Quartalsberichten zusammenfassend dargestellt und nach Behandlung im gemeinderätlichen Kontrollausschuss letztlich vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommen worden.
Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung im Jahr 2019 sowohl im Bereich
städtischer Dienststellen als auch bei städtischen Beteiligungsgesellschaften (welche der Prüfkompetenz der Kontrollabteilung unterliegen)
Prüfungen vorgenommen. Weiters wurde im Jahr 2019 wie alljährlich
eine Follow up – Einschau zu den von der Kontrollabteilung im Jahr 2018
verfassten und in weiterer Folge im Kontrollausschuss bzw. im Gemeinderat behandelten Berichten durchgeführt. Die betreffenden Prüfergebnisse dazu sind den maßgeblichen Gremien übermittelt worden.

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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