Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.35
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Spielbankabgabe
Der Reinertrag der Spielbankabgabe ist auf den Bund, auf die Länder
(Wien als Land) und auf die Gemeinden aufzuteilen. Die Aufteilung auf
die Länder und Gemeinden hat hierbei nach dem örtlichen Aufkommen
zu erfolgen, wobei „die Aufteilung des Gemeindeanteiles an der Spielbankabgabe ausschließlich auf jene Gemeinden zu beschränken ist, in
denen eine Spielbank betrieben wird“.
AusgleichsVorausanteil
Die Vorausanteile zum Ausgleich für Mindereinnahmen aus der Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels sind auf die seinerzeitige
Umwandlung von Bedarfszuweisungen gemäß § 25 FAG 2005 in Ertragsanteile zurückzuführen und erhalten jene Gemeinden, die aus der
im Jahr 2011 erfolgten Umstellung Verluste erleiden. Die Stadt Innsbruck
konnte aus diesem Titel für das Jahr 2019 Einnahmen von
rd. € 24,4 Mio. verbuchen.
Kopfquote
Für die in obiger Tabelle für das Jahr 2019 ausgewiesene Summe an
Mehreinnahmen aus den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben in Höhe von rd. € 13,1 Mio. war gegenüber dem Vorjahr
insbesondere die Aufteilung des noch verbliebenen Betrages an den
Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Zusammenhang mit der Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels
(Kopfquote) ausschlaggebend.
GemeindeBedarfszuweisungsmittel
Wie bereits erwähnt, werden gem. FAG 2017 im Rahmen des Verteilungsprozesses der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben von den länderweise errechneten Beträgen 12,8 % ausgeschieden und den Ländern überwiesen. Hierbei handelt es sich um die
so genannten Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel, welche für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmt sind. Die so gebildeten Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel wurden gemäß § 25 Abs. 2 FAG 2017 um die Ländertöpfe bzw. mit zusätzlichen Bundesmitteln gespeist.
Im Haushaltsplan 2019 der Stadt Innsbruck war eine Bedarfszuweisung
mit einem Betrag von € 10,0 Mio. veranschlagt; in der Jahresrechnung
2019 konnte allerdings ein um € 82,0 Tsd. erhöhter Betrag vereinnahmt
werden. Diese Mehreinnahme ist der Stadt Innsbruck für getätigte Ausgaben im Zusammenhang mit den im Rahmen des Waldbrandes
Hechenberg (11. bis 14.05.2017) erforderlichen Flugleistungen (Hubschraubereinsatz) gewährt worden. Die Erfassung dieser Einnahmen
erfolgte im OH der Stadt Innsbruck. Die restlichen von der Stadt Innsbruck erhaltenen Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von
€ 10,0 Mio. sind zur Finanzierung von verschiedenen Projekten des AOH
verwendet worden.
GAF
Abschließend gab die Kontrollabteilung in Bezug auf die finanzausgleichsrechtliche Dotierung des Gemeindeausgleichsfonds (GAF), den
auf die Stadt Innsbruck entfallenen (Dotierungs-)Anteil gemäß FAG 2017
sowie die tatsächlich aus gegenständlichem Fonds der Stadt Innsbruck
ausbezahlten Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel einen Überblick über
die letzten fünf Jahre. Das in der nachstehenden Tabelle verwendete
Daten- bzw. Zahlenmaterial ist der Kontrollabteilung vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung zur Verfügung gestellt worden:
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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