Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.38
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Erneuerungsrücklage
Die Erneuerungsrücklage war (seinerzeit) zur Erneuerung von Vermögensgegenständen anzulegen, die einer natürlichen Wertminderung unterlagen. Im Wirtschaftsjahr 2019 ist dieser Rücklage weder ein Betrag
zugeführt noch entnommen worden, infolgedessen der Stand dieser
Rücklage zum 31.12. (weiterhin) rd. € 2,0 Mio. beträgt.
Rücklage für Garagen
und Stellplätze
Die Sonderrücklage Garagen und Stellplätze hat sich im Jahr 2019 um
rd. € 136,8 Tsd. auf insgesamt rd. € 1.726,3 Tsd. erhöht. Dabei entsprach der jährliche Zugang dieser Rücklage der Höhe der IstEinnahmen auf dem im Ansatz 612000 – Gemeindestraßen eingerichteten Sachkonto 850300 – Ausgleichsabgabe Stellplätze. Die gegenständliche Rücklage wurde infolge des GR-Beschlusses vom 12.12.2019 aufgelöst und der oben erwähnte Betrag von rd. € 1.726,3 Tsd. als Einnahme im OH verbucht.
Universitätsrücklage
Die mit GR-Beschluss vom 27.02.2003 dotierte Haushaltsrücklage für
universitäre Zwecke war ursprünglich für die Bedeckung der geplanten
Investitionszuschüsse von gesamt € 1,5 Mio. (für die Einrichtung des
Akademieinstitutes für Quantenoptik und Quanteninformation sowie für
die Errichtung der „Universitätsbibliothek-neu“) an die Leopold-FranzensUniversität (LFU) Innsbruck gebildet worden.
In den Haushaltsjahren 2005 bis 2010 wurde diese Rücklage um insgesamt € 1.9 Mio. zweckgebunden aufgelöst. Unter Berücksichtigung der
seit dem Jahr 2003 erfolgten Zuführungen in Höhe von € 2,5 Mio. belief
sich der Stand der Universitätsrücklage zum Jahresende 2010 auf
€ 0,6 Mio.
Der GR hat in seiner Sitzung am 09.12.2010 den Beschluss gefasst, der
damals noch bestehenden Universitätsrücklage (beginnend mit dem Jahr
2010) einen Betrag in der Höhe von jährlich € 400,0 Tsd. zuzuführen. Die
Verwendung dieser Rücklagenzuführung ist zweckgebunden und für
Baukostenzuschüsse im Zusammenhang mit Infrastrukturausgaben der
Innsbrucker Universitäten (LFU und Medizinische Universität Innsbruck)
vorgesehen. Im Wirtschaftsjahr 2013 ist dieser Rücklage neben der vereinbarten Zuführung von € 400,0 Tsd. ein Betrag von rd. € 66,6 Tsd. entnommen worden. Diese Entnahme stellte einen Zuschuss für die Renovierung bzw. Revitalisierung des Botanischen Gartens des Institutes für
Botanik der LFU dar.
In Abänderung seines Beschlusses vom 09.12.2010 hat der GR am
13.12.2018 beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2019 der bestehenden
Universitätsrücklage für Infrastrukturmaßnahmen jährlich (nur mehr) einen Betrag von € 370,0 Tsd. zuzuführen (Punkt 1.). Ferner hat der
GR zugestimmt, für universitäre Zwecke, die keine Infrastrukturmaßnahmen darstellen, im Voranschlag jährlich € 20,0 Tsd. zu präliminieren
(Punkt 2.). Zudem ist der Beschluss gefasst worden, einen Beitrag
in Höhe von € 10,0 Tsd. auf die Dauer der Mitgliedschaft für die Organisation/Teilnahme/Abwicklung der „EUniverCities“ zu veranschlagen
(Punkt 3.).
Ein Jahr später bzw. in ihrer Sitzung am 12.12.2019 haben sich die Mitglieder des GR besprochen, den im GR-Beschluss vom 13.12.2018 dargelegten Punkt 1. (Reduzierung Rücklagenzuführung für Infrastruktur-
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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