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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.40

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Höhe von rd. € 2.049,3 Tsd., Reichenau-Süd von € 290,0 Tsd., Schützenstraße von rd. € 349,7 Tsd. und Sieglanger in Höhe von € 212,5 Tsd.
gewährt und im betreffenden Jahr vom Bundesministerium für Finanzen
überwiesen worden.
Mit der Errichtung des Kindergartens Schützenstraße und Erweiterung
des Kindergartens Sieglanger wurde im Finanzjahr 2018 begonnen bzw.
sind von der IIG Leistungen erbracht worden, weshalb die Zweckzuschüsse in vorhin angegebener Höhe zur Bedeckung der angefallenen
Ausgaben des AO-Haushalt herangezogen wurden.
Die am 15.05. bzw. 28.05.2018 erhaltenen Fördermittel betreffend die
Investitionsprojekte Bildungs- und Schulzentrum Wilten und Kindergarten
Reichenau-Süd in Höhe von insgesamt rd. € 2.339,3 Tsd. sind der im
Jahr 2018 geschaffenen Rücklage für Kommunales Investitionsprogramm zugeführt worden und werden diese bei Bedarf abgerufen. Im
Haushaltsjahr 2019 sind weder Zuführungen an noch Entnahmen aus
dieser Rücklage erfolgt.
Entwicklung der
Rücklagen in den
letzten fünf Jahren

Zahlungsmittelreserve

In absoluten Zahlen ausgedrückt hat sich der zum Jahresende 2019
ausgewiesene Rücklagenstand in Höhe von rd. € 8,6 Mio. in den vergangenen Jahren wie folgt verändert (Beträge gerundet in € Mio.):
Rücklagen

2015

2016

2017

2018

2019

Stand zum Jahresende

16,0

12,9

7,0

10,0

8,6

Wie eingangs in diesem Kapital erwähnt, hat die Stadt Innsbruck gemäß
§ 65 „Zahlungsreserve“ IStR i.d.g.F. eine Zahlungsmittelreserve für allgemeine Haushaltsrücklagen anzulegen. Durch die im Gesetz dokumentierte Anmerkung „soweit es die finanzielle Lage gestattet“ soll klargestellt werden, dass nur dann die Bildung einer Zahlungsmittelreserve für
allgemeine Haushaltsrücklagen erfolgen soll, wenn die dafür notwendigen liquiden Mittel vorhanden sind. Zahlungsmittelreserven für zweckgebundene Haushaltsrücklagen dienen zur Umsetzung bestimmter Projekte
und können diese auch von Einzahlungen aus Vermögensveräußerungen oder Überschüssen aus abgeschlossenen Vorhaben zugeführt werden.
Sowohl im Rechnungsabschluss als auch im Finanzbericht des Magistrates der Stadt Innsbruck ist dem Nachweis der Zahlungsmittelreserven
nachgekommen worden. Zum 30.12.2019 waren bei einer österreichischen Universalbank Beträge von € 1.967.083,74 (Zahlungsmittelreserve
Erneuerung), € 4.133.432,29 (Zahlungsmittelreserve Universität) und
€ 2.339.350,00 (Zahlungsmittelreserve KIP) auf zwei Spar- und einem
Festgeldkonto zinsbringend veranlagt.
In Bezug auf die Höhe der im Rechnungsabschluss 2019 enthaltenen
Zahlungsmittelreserve für universitäre Zwecke hielt die Kontrollabteilung
letztlich fest, dass diese zum 31.12.2019 nicht den Wert der dotierten
Universitätsrücklage von € 4.253.432,29 erreicht hat. Die Überweisung
des im Konnex damit noch ausständigen Betrages von € 120,0 Tsd. ist
nämlich (erst) im Februar des Folgejahres (27.02.2020) zur Durchführung übernommen worden.

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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