Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.47
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lung der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft unter Anführung derselben Argumentation(en), eine Verhandlung mit der IIG KG zu
einer möglichen Schuldübernahme durchzuführen. Insbesondere hinsichtlich der beiden restlichen WBF-Darlehen für die Wohnheime verwies
die Kontrollabteilung auf die Möglichkeit einer allfälligen Umschuldung
bzw. Neufinanzierung durch die IIG KG, falls seitens des Landes Tirol
eine Schuldübernahme durch die IIG KG nicht goutiert wird. Diesen
Punkt strich die Kontrollabteilung aus dem Grund besonders hervor, da
unter anderem auch diese beiden WBF-Darlehen aufgrund der vorgesehenen stufenweisen Verzinsung vom externen (Finanz-)Controller der
Stadt im Finanzbericht per 31.12.2019 für eine mögliche vorzeitige Rückführung bzw. Umschuldung markiert worden sind.
Endtilgungsjahre der
bestehenden Darlehen
und Kredite –
Vorjahresempfehlung –
Umsetzung
Die Beurteilung des Schuldenstandes per 31.12.2019 im Hinblick auf das
jeweilige Ablaufjahr (Endtilgungsjahr) machte deutlich, dass ein Anteil
von 0,13 % (€ 158.416,52) des Schuldenstandes 2019 bis in das Jahr
2022 (Restlaufzeit 0 – 5 Jahre) getilgt sein wird. In den mittleren Laufzeitenbereich (6 – 10 Jahre Restlaufzeit bzw. Endtilgungsjahr 2029) fallen 0,35 % (€ 419.037,19) des Schuldenstandes zum Jahresende 2019.
Beim Großteil der Schulden per 31.12.2019 (€ 119.360.313,24 bzw.
99,52 %) beträgt die Restlaufzeit über 10 Jahre (Endtilgungsjahre 2030 –
2043).
Bei der Abstimmung der Endtilgungsjahre der einzelnen Darlehen und
Kredite mit den Angaben im städtischen Schuldennachweis ist für die
Kontrollabteilung anlässlich vorjähriger Prüfungen auffällig geworden,
dass diese teilweise nicht mit den (aktuellen) Tilgungsplänen der Darlehen und Kredite im Einklang standen. Allen voran in Bezug auf einzelne
Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol ergaben sich infolge der
im Herbst 2015 von der Tiroler Landesregierung beschlossenen Änderungen für „ältere“ WBF-Darlehen geänderte Rückzahlungsbedingungen
bzw. andere Restlaufzeiten.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft, den städtischen Schuldennachweis in Bezug auf die Angaben
zu Laufzeit und Höhe des Zinssatzes zu überprüfen und auf den aktuellen Stand zu bringen. Wie die diesjährige Einschau der Kontrollabteilung
zeigte, ist der städtische Schuldennachweis von der Fachdienststelle
entsprechend korrigiert und diese Empfehlung somit umgesetzt worden.
Nachvollzug der
Entwicklung des
künftigen
Rückzahlungsverlaufes
und der
Restschuldstände
Die Kontrollabteilung nahm auch eine Prüfung der sich für die bevorstehenden Jahre der Kreditlaufzeiten (2020 bis 2043) ergebenden Rückzahlungserfordernisse und Restschuldverläufe vor.
Dabei wurde von ihr einerseits auf den ab den Jahren 2021, 2022 und
2023 erhöhten Rückzahlungsbedarf hingewiesen, welcher sich insbesondere durch die in diesen Jahren beginnenden Tilgungsverpflichtungen der Stadt Innsbruck bezüglich der EIB-Kredite (Tranchen 1 bis 4)
ergibt.
Andererseits wurde von der Kontrollabteilung hervorgestrichen, dass sich
im Jahr 2033 auf der Grundlage der zum Stichtag 31.12.2019 bestehenden Kreditvereinbarungen ein hoher Rückzahlungsbedarf (rd. € 39,43
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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