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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.68

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Transferbeziehung
Stadt Innsbruck / Land
Tirol – Transfersaldo zu
Lasten der Stadt
Innsbruck

Aus inhaltlicher Sicht betrifft der Großteil der dargestellten Zahlungen die
Transferbeziehung zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol.
Als Differenz zwischen den der Stadt Innsbruck zugeflossenen Transfereinnahmen und den an das Land Tirol geleisteten Transferzahlungen
ermittelte die Kontrollabteilung im Haushaltsjahr 2019 einen Transfersaldo in Höhe von € 58.357.390,93 (Vorjahr 2018: € 56.951.516,28) zu Lasten der Stadt Innsbruck.
Generell entfällt von der einnahmenseitig vom Land Tirol im Jahr 2019
verbuchten Gesamtsumme von € 39.244.312,22 (2018: € 35.908.805,46)
ein Betrag von € 17.042.762,17 (2018: € 17.814.759,39) auf die
(Teil-)Finanzierung von Investitionsprojekten (Außerordentlicher Haushalt). Der restliche Betrag von € 22.201.550,05 (2018: € 18.094.046,07)
wurde als Transferzahlungen im Ordentlichen Haushalt vereinnahmt.

Transferzahlungen
Stadt an Land
betreffend Gruppe 4 –
Soziale Wohlfahrt und
Wohnbauförderung

Ausgabenseitig bilden die der Gruppe 4 – Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung zuzuordnenden Ansätze jene Bereiche, in denen das
aus betraglicher Sicht höchste finanzielle Volumen der Transferzahlungen der Stadt Innsbruck an das Land Tirol gebunden ist. Im Detail betreffen die diesbezüglichen städtischen Transferzahlungen die Ansätze
411000 – Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe, 413000 – Maßnahmen der Behindertenhilfe, 439000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen (Jugendwohlfahrt) sowie 480010 – Wohnbauförderung (Mietenbeihilfe).
Im Haushaltsjahr 2019 betraf eine Summe von € 45.955.312,40 (2018:
€ 43.174.914,97) Transferzahlungen der Gruppe 4. Im Vergleich zum
Vorjahr lässt sich eine Steigerung von 6,44 % berechnen.
Der Vollständigkeit halber merkte die Kontrollabteilung an, dass bei den
Transferzahlungssummen – allen voran in der Gruppe 4 – der gepflogene Verrechnungsaspekt zu berücksichtigen ist. Dies insofern, als unterjährige (zumeist vierteljährliche) Vorschusszahlungen zu leisten sind,
während die Endabrechnung zumeist im Folgejahr durchgeführt wird.

Lfd. Transferzahlung
Stadt an Tiroler
Gesundheitsfonds
(TGF)

Die von der Stadt Innsbruck auf der gesetzlichen Grundlage des Tiroler
Gesundheitsfondsgesetzes (TGFG) zu leistenden städtischen Finanzierungsbeiträge bilden die zweithöchste Position in der Transferausgabenbeziehung zwischen Stadt und Land.
Die Jahresrechnung 2019 weist diesbezüglich einen Betrag von
€ 32.445.941,28 (2018: € 31.595.781,12) aus. Im Vergleich zum Vorjahr
lässt sich eine Betragssteigerung von 2,69 % errechnen.

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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