Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.13

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12.

I-RA/St362-0864/2018/WUR

henden und zukünftigen Instandhaltungspflichten für den betroffenen SillWasserkörper - im Innenverhältnis zur
IKB für den Detailwasserkörper der Sill
von flkm 3,435 bis 3,850, sämtliche öffentlichrechtlich determinierten, insbesondere wasserrechtlichen, Betriebs-,
Sanierungs-, Wartungs- und Instandhaltungsverpflichtungen in der Sill und
stellt die IKB diesbezüglich von sämtlichen Beitragsleistungen, insbesondere
Interessentenbeiträgen, endgültig frei.

Stadt Innsbruck - Verein Alpenzoo
Innsbruck-Tirol, Erlass Fruchtgenussentgelt am Objekt "Ansitz
Weiherburg"
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.11.2020:
Die Stadt Innsbruck erlässt dem Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol (ZVR 003655994)
das gemäß Punkt IV.1 des Fruchtgenussvertrages vom 25.03.2019 für die Fruchtnießung am Objekt "Ansitz Weiherburg" (samt
diversen Außenanlagen) zu entrichtende,
wertgesicherte Fruchtgenussentgelt für die
Monate April 2020 bis Dezember 2020 in
Höhe von insgesamt netto € 42.617,25.
Zur Bedeckung der hieraus resultierenden
Mindereinnahmen in Höhe von € 42.617,25
wird Herr Bürgermeister beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, diesen Betrag im Voranschlag der
Stadt Innsbruck an anderer Position einzusparen.
13.

I-RA/0956/2018/SAG
AGA-Wehr, Rampe in der Sill, Vereinbarung der Stadt Innsbruck mit
der InnsbruckerKommunalbetriebe (IKB) AG

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2020:
1.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck beteiligt
sich im Innenverhältnis zur Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) in Höhe
von pauschal € 250.000,-- (in Worten:
Euro zweihundertfünfzigtausend) an
deren Investitionsbeitrag gegenüber
der Brenner Basistunnel SE (BBT) im
Zusammenhang mit dem Vorhaben der
Sanierung des "AGA-Wehrs“ und der
diesbezüglichen aufgelösten Rampe in
der Sill gemäß beigeschlossener Vereinbarung.
Die Stadt Innsbruck übernimmt gegenüber der IKB - im Gegenzug zum ungeteilten Sonderbeitrag der IKB an die
BBT im Rahmen der Ablöse der beste-

GR-Sitzung 19.11.2020

3.

Ausgenommen hiervon sind wasserrechtliche Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsverpflichtungen gemäß
den aufrechten bescheidförmigen Bewilligungen der IKB inklusive solcher
gemäß § 50 WRG 1959 in Zusammenhang mit dem zu WBP 1/246 im Wasserbuch eingetragenen Hauptkraftwerk
"Untere Sill" - Unterstufe ("KW US").

4.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten der abzuschließenden und im Entwurf beigeschlossenen Vereinbarung zu regeln.

Die Mittel sind auf der Haushaltstelle 1/630000-611100, Bundesflüsse-Instandhaltung, im laufenden Haushaltsjahr
bedeckt und frei verfügbar. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht nicht.
14.

MagIbk/34150/IKT-V-SB/1
Stadt Innsbruck - Innsbrucker
Kommunalbetriebe (IKB) AG,
Dienstleistungsvereinbarung betreffend eine Rechenzentrumsinfrastruktur

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.