Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.18

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- 706 -

-

Zinssatz: derzeit indikativ
10-jährige Tranche, fix verzinst
- tilgend: 0,12 % p.a.
15-jährige Tranche, fix verzinst
- tilgend: 0,25 % p.a.
20-jährige Tranche, fix verzinst
- endfällig: 0,56 % p.a.
(endgültige Festlegung des Zinssatzes zum Zeitpunkt der Zuzählung)
Soweit die tatsächlich abgeschlossenen Zinssätze nicht weiter als
+/- 10 % abweichen, d.s.
Laufzeit

Obergrenze

Untergrenze

10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre

0,1320 %
0,2750 %
0,6160 %

0,1080 %
0,2250 %
0,5040 %

sind diese von diesem Beschluss
mitumfasst.
3.

Verzinsung:
laufend, dekursiv, kal/360

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der weiteren Abwicklung beauftragt.

Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Ich möchte für unsere Fraktion Stimmenthaltung anmelden, allerdings nicht wegen
der Höhe und dem Zweck, sondern wegen
der letzten Tranche und der Endfälligkeit.
Wir kommen damit unserer Sorgfältigkeitspflicht nach. Als öffentliches und kommunales Unternehmen sehen wir eine Endfälligkeit von 20 Jahren als nicht zweckmäßig
und sinnvoll. Wir wollen die Schulden nicht
unseren Nachkommen hinterlassen.
Ansonsten ist das Darlehen dem Sinne und
der Höhe nach gut, aber die dritte Tranche
Endfälligkeit würden wir lieber anders sehen, also eine laufende Tilgung.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und FRITZ, 6 Stimmen; gegen
FPÖ, NEOS und GERECHT, 11 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
18.11.2020 (Seite 705) wird angenommen.

23.

IV 11617/2020
Fortsetzung der städtischen Impulsförderung "Nachträglicher
Lifteinbau" im Jahr 2021

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 18.11.2020:
Die Stadtgemeinde Innsbruck setzt die Förderungsaktion "Nachträglicher Lifteinbau"
im Jahr 2021 fort.
Auf Basis der vom Gemeinderat vom
17.06.2010, Zl. IV 1974/2010 beschlossenen Richtlinien fördert die Stadt Innsbruck
den Einbau von einem Lift laut Projektliste
mit halbjährlichen Annuitätenzuschüssen.
Die Annuitätenzuschüsse in Höhe von 35 %
der Kreditrückzahlungen (Verdoppelung der
Landesförderung) betragen rund € 4.800,-jährlich. Die Laufzeit beträgt 12 Jahre.
Die Bedeckung der Annuitätenzuschüsse
von rund € 4.800,-- jährlich erfolgt über
FiPo 480010-775200, Kapitaltransferzahlungen - Lifteinbau/Nasszellen.
GR Mag. Plach: An dieser Impulsförderung,
für die wir uns nachhaltig auch innerhalb der
Koalitionsverhandlungen ausgesprochen
haben, sieht man, dass wir einen kontinuierlichen Beitrag dazu leisten, dass ältere MitbürgerInnen in unserer Stadt in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und ihre Wohnungen barrierefrei erschlossen werden können. Die Menschen müssen damit nicht zu
früh in ein Pflegeheim gehen oder aus ihrem gewohnten Lebensbereich gerissen
werden.
Das ist eine nachhaltige und gute Förderung, die auch in Zeiten wie diesen die kommunale Wirtschaft stärkt. In diesem Sinne
befürworten wir das und hoffen auf Zustimmung.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
18.11.2020 (Seite 706) wird angenommen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.

GR-Sitzung 19.11.2020