Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.81
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Innsbruck zur Bildung von Rücklagen verpflichtet!
Wir sind dazu verpflichtet, die Rücklagen für
die endfälligen Kredite zu bilden. Das ist
auch aus dem Kontrollbericht auf Seite 91,
Textziffer 189, ersichtlich. Die Stadt Innsbruck als Statuargemeinde muss Jahr für
Jahr Geld ansparen, weil diese Kredite irgendwann fällig werden.
In Statuargemeinden muss ein Konzept vorgelegt werden. Darauf hat die Kontrollabteilung in den Berichten der Jahre 2018 und
2019 schon hingewiesen. Im Jahr 2020 haben wir immer noch nichts gefunden, ist immer noch nichts kalkuliert. Wir haben in der
Sitzung des Kontrollausschusses FD Mag.
Müller danach gefragt. Er sagte, dass für
das Jahr 2021 aufgrund der finanziellen Situation nichts gemacht werden kann, aber
die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, bemüht ist, so
schnell wie möglich ein Tilgungskonzept
vorzulegen, weil sie das auch irgendwann
machen muss.
Soweit zur Richtigstellung.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich würde bitten, dass der Vorsitzende des Kontrollausschusses die Textstelle zitiert.
GR Onay: Die Textstelle liefere ich gleich
nach.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Nachdem
es keine Fragen mehr gibt, bitte ich Herrn
Bürgermeister, den Raum zu verlassen.
Bgm. Willi verlässt um 14:56 Uhr den Sitzungssaal.
GR Mag. Plach: Vielleicht noch kurz zur Erläuterung des § 73 Abs. 3 des Stadtrechts
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR). Dieser ist durchaus ungünstig formuliert. Ich
habe das für die Behandlung im Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
notiert.
Ich würde die Stelle so verstehen, dass Herr
Bürgermeister zu Beginn des Tagesordnungspunktes sein Mandat zu übergeben
hat und dann nur noch als Berichterstatter
im Sinne der Fragen, die er als Budgetverantwortlicher zu beantworten hat, anwesend
GR-Sitzung 19.11.2020
ist. Jetzt, im Zuge von Beratung und Beschlussfassung darf er nicht mehr anwesend sein.
Ich kann mich den Worten von
StRin Mag.a Oppitz-Plörer anschließen. Ich
denke, man sieht in diesem Abschluss für
das Jahr 2019, dass ein strenger Budgetvollzug und ein erfreuliches Finanzjahr
gleichzeitig möglich sind.
Um auf die vorherige Diskussion einzugehen: Man sieht, dass dies auch möglich ist,
ohne Minderbudgetierungen vorzunehmen.
Man ersieht aus Jahresabschlüssen ganz
klar, dass mit 5 %-Sperren und einer konservativen Budgetvollziehung, ohne etwaige
budgetäre Änderungen im Vorfeld, ein erfreulicher Jahresabschluss vorgelegt werden kann.
Man erkennt hier, dass die Budgetexekution
ganz zentral ist und eine gute Arbeit geleistet wurde. Für mich - wie schon im Kontrollausschuss erläutert wurde - sind sicher die
endfälligen Darlehen noch eine große
Frage, die es in den nächsten Jahren zu beantworten gilt. Wenn man sich die derzeitige
Situation ansieht, wird es schwierig werden,
die im Jahr 2033 endfälligen Darlehen in
dieser Form bedienen zu können.
Da braucht es einen klaren Ansparplan, um
die budgetären Belastungen schultern zu
können.
In diesem Sinne - wir nehmen die Anregung
für das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) sehr gerne mit - ist es aus
unserer Sicht ein sehr erfreulicher Rechnungsabschluss. Die der nächsten Jahre
werden wahrscheinlich nicht mehr so erfolgreich sein.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Dieser Jahresabschluss liest sich ja tatsächlich wie ein
Märchen aus einer anderen Zeit, wenn wir
wissen, in welcher Situation wir uns heute
befinden.
Als Mitglied des Kontrollausschusses kann
ich sagen, dass wir diesen Jahresabschluss
sehr wohl diskutiert haben. Es wurden viele
Fragen gestellt, auch von unserer Fraktion.
StRin Dengg, soviel ich mitgenommen habe,
ist das Personal sowohl der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) als auch der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck (TLT) eine voranschlagsunwirksame Gebarung. Ich weiß nicht, ob das