Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.6
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-6-
16.9
Westbahntheater, Zusatzsubvention 2019
18.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HU-F7, Hungerburg,
Bereich Gpn. 3508/1 und 3508/2,
KG Hötting (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HUF1, 2. Entwurf), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Lukovic, BA, einstimmig):
Dem Verein Westbahntheater wird eine
Zusatzsubvention für das Jahr 2019 in
Höhe von € 3.500,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Kulturausschusses vom
12.03.2019:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
17.
Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit
17.1
Bereich "Sport"
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Sport und
Gesundheit vom 14.03.2019:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" werden gemäß Beilage genehmigt.
17.2
Bereich "Gesundheit"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Sport und
Gesundheit vom 14.03.2019:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" wird gemäß Beilage genehmigt.
MagIbk/26606/SP-FW-HU/1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.03.2019:
Die Auflage des Entwurfes Flächenwidmungsplanes Nr. HU-F7, Hötting, Bereich
Gpn. 3508/1 und 3508/2, KG Hötting (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HU-F1, 2. Entwurf), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die, dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
19.
MagIbk/26775/SP-BB-SM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM-B17, SieglangerMentlberg, Bereich zwischen
Waldstraße, Mentlbergstraße,
Völser Straße und östlicher Baulandgrenze (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. SM-B8),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.03.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden BebauungsGR-Sitzung 28.03.2019