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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.8

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-8-

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
23.

24.

Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HW-B19,
Hötting-West, Bereich nördlich
Vögelebichl Haus Nr. 3 bis 21,
23, 44, 44a und 49a sowie südlich Vögelebichl Haus Nr. 25-38,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

MagIbk/22943/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B38, Innenstadt,
Bereich Blasius-Hueber-Straße 4
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B17 und Nr. INB17/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Heisz, gegen FPÖ, ÖVP, StRin
Mag.a Mayr, GR Plach, FRITZ, GERECHT, TSB und ALI; 19 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.03.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B38, Innenstadt, Bereich
Blasius-Hueber-Straße 4 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IN-B17 und
Nr. IN-B17/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

MagIbk/25509/SP-BB-HW/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.03.2019:
Den Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. HW-B19, Hötting-West,
Bereich nördlich Vögelebichl Haus Nr. 3
bis 21, 23, 44, 44a und 49a sowie südlich
Vögelebichl Haus Nr. 25 bis 38, gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
25.

MagIbk/25311/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B32,
Wilten, Bereich Leopoldstraße 7
und 9, Heiliggeiststraße 1b (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.03.2019:
Den Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. WI-B32, Wilten, Bereich
Leopoldstraße 7 und 9, Heiliggeiststraße
1b (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 28.03.2019