Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.124
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€ 170.604,59 war vor allem dem Umstand geschuldet, dass bei der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten der Pensionsaufwand eines städtischen Mitarbeiters seit dem Jahr 2010 im Ausmaß von € 203.126,99
nachverrechnet wurde. Zudem wurde von Seiten der MA IV im Nachhinein auf die Weiterverrechnung der Pauschalbeträge für die Gebühreneinhebung und behördliche Tätigkeit der letzten fünf Jahre (2012 bis
2016) von insgesamt € 30.000,00 verzichtet.
Im Bereich Gemeindestraßen wurden gegenüber dem Vorjahr um mehr
als € 914.970,53 geringere Erlöse, insbesondere bei den Interessentenbeiträgen Gehsteigabgabe (€ 284.315,66) und Erschließungsbeiträgen
(€ 362.710,14) sowie bei den Ausgleichsabgaben Stellplätze
(€ 111.554,00) vereinnahmt.
Bemerkenswerte Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsjahr 2018
konnten vor allem in den restlichen Gruppen, insbesondere in den
Bereichen 3 – Kunst, Kultur und Kultus (€ 958.612 bzw. + 31,2 %),
4 – Soziale Wohlfahrt u. Wohnbauförderung (€ 231.178 bzw. + 5,7 %),
8 – Dienstleistungen (€ 4.506.342 bzw. + 11,0 %) und 9 – Finanzwirtschaft (€ 20.338.744 bzw. + 6,8 %) erzielt werden.
In dem der Gruppe 3 zugeordneten Unterabschnitt 320210 – Musikschule konnte die Landeshauptstadt Innsbruck erhebliche Mehreinnahmen für
das Jahr 2019 im Ausmaß von € 909.472,43 im Vergleich zum Vorjahr
erwirtschaften. Die Kontrollabteilung verwies in diesem Kontext auf ihren
Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Referates
Städtische Musikschule vom 13.08.2018 (KA-07190/2018), in welchem
eine Aktualisierung der damaligen Fördervereinbarung mit dem Land
Tirol empfohlen wurde. Diesbezügliche Recherchen der Kontrollabteilung
zeigten, dass die Stadtgemeinde Innsbruck mit dem Land Tirol eine
überarbeitete Vereinbarung über die Förderung des Personalaufwandes
für den Leiter und die Lehrpersonen sowie über die Förderung des Verwaltungspersonals der Musikschule der Stadt Innsbruck im Jahr 2019
abgeschlossen hat. Im Zuge einer Einschau in die betreffende Haushaltsstelle der Städtischen Musikschule 2/320210+861000 Transfers von
Ländern, -fonds u. -kammern stellte die Kontrollabteilung fest, dass die
Fachdienststelle die größtmögliche Fördersumme in Höhe von
€ 2.650.000,00 für das Rechnungsjahr 2019 vom Land Tirol erhielt. Darüber hinaus konnte die Städtische Musikschule nachträglich noch eine
weitere Subvention für das Jahr 2018 in Höhe von € 363.989,99 im
Rechnungsjahr 2019 lukrieren. Im Jahr zuvor betrug der Unterstützungsbeitrag des Landes Tirol zur Förderung der Musikschule der Stadt Innsbruck gesamt € 2.131.900,00.
Zudem stellte die Kontrollabteilung im Rahmen einer stichprobenartigen
Prüfung des UA 817010 – Friedhöfe fest, dass auf dem im Jahr 2019
eingerichteten Sachkonto 829010 Sonstige Einnahmen ein Betrag in
Höhe von gesamt € 80.000,00 verbucht wurde. Detailliertere Recherchen
der Kontrollabteilung zeigten, dass es sich bei den vorgeschriebenen
Beträgen um geplante Baukostenzuschüsse für Sanierungs- u. Umbauarbeiten von städtischen Friedhöfen an die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG handelte. Die betreffenden Baukostenzuschüsse wurden
auf der Haushaltsstelle 5/871010-775000 Baukostenzuschuss IIG im
Außerordentlichen Haushalt als Abrufzahlungen im Rechnungsjahr 2018
vorgemerkt. Im darauffolgenden Haushaltsjahr 2019 hat die IIG KG in
Abstimmung mit der Abteilungsleitung der MA IV die seinerzeitigen an…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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