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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.147

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3.2.8 Entwicklung der fortdauernden Gebarung und Freie Finanzspitze
Diskrepanzen im
Vergleich zu
vorjährigen Berechnungsmodalitäten –
Empfehlung

Von der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft wurde
die Freie Finanzspitze des Jahres 2019 mit einem Betrag von € 32.480,1
Tsd. ermittelt.

Freie Finanzspitze

Nach den von der Kontrollabteilung gegenüber der Ermittlung der
MA IV angepassten Berechnungen ist im Haushaltsjahr 2019 eine Freie
Finanzspitze in Höhe von € 30.433,7 Tsd. erwirtschaftet worden. Das
Ergebnis hat sich somit gegenüber dem Vorjahr (€ 27.405,6 Tsd.) um
€ 3.028,2 Tsd. bzw. ca. 11,0 % erhöht.

Bei der Verifizierung dieser Berechnungen der Fachdienststellte machte
die Kontrollabteilung (auch im Vergleich zu den in Vorjahren gehandhabten Berechnungsmodalitäten) in zwei Detailbereichen auf Diskrepanzen
aufmerksam. In diesem Zusammenhang empfahl die Kontrollabteilung
der Fachdienststelle, die von ihr aufgezeigten Berechnungsdifferenzen
zu überprüfen und gegebenenfalls bei künftigen Berechnungen der
Freien Finanzspitze (nach dem gehandhabten Berechnungsmodell) zu
berücksichtigen.

Der Schuldendienst (Zins- sowie Kreditrückzahlung) und die Ausgaben
für (Finanzierungs-)Leasingverpflichtungen können weiterhin vollständig
aus dem Ergebnis der fortdauernden Gebarung bedient werden. Außerdem war es durch das Erreichen der Freien Finanzspitze möglich, durch
eine Zuführung an den Außerordentlichen Haushalt (€ 20.358,4 Tsd.)
Investitionsprojekte des Jahres 2019 (teilweise) zu finanzieren und Rücklagenzuführungen vorzunehmen.
4 Außerordentlicher Haushalt
Gesamtvolumen
AO-Budget 2019

Das Präliminare für das Jahr 2019 in der Höhe von € 38.969.800,00 erhöhte sich durch die im Jahr 2019 bewilligten Nachtragskredite um weitere € 8.696.700,00, sodass im Berichtsjahr im AO-Haushalt ein Gesamtvolumen von insgesamt € 47.666.500,00 als Finanzmasse zur Verfügung
stand.

Abweichungen
zwischen Voranschlag
und Rechnung 2019

Im Gesamtüberblick waren im AO-Haushalt 2019 Aufwendungen in der
Höhe von rd. € 41.726.629 angeordnet worden. Im Vergleich mit den
präliminierten Budgetwerten entspricht dies einer Erhöhung um
€ 2.756.829 (+7,1 %).
Die größten Abweichungen in absoluten Zahlen zwischen Voranschlag
(ohne genehmigte Nachtragskredite) und Rechnung 2019 des
AO-Haushaltes zeigten sich in Form von Minderausgaben unter anderem
in den Gruppen 1 – Öffentliche Ordnung und Sicherheit mit € 1.452.778
(-58,6 %), 2 – Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft mit
€ 321.135 (-11,2 %), 6 – Straßen- und Wasserbau, Verkehr mit
€ 1.884.804 (-18,4 %) und 7 – Wirtschaftsförderung mit € 244.181
(-65,1 %).
Nennenswerte Ausgabenerhöhungen im Vergleich zwischen Voranschlag und Rechnung des AO-Haushaltes 2019 waren in der Gruppe 4
– Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung von € 344.100 (+49,2 %)
und in der Gruppe 8 – Dienstleistungen von mehr als € 6.438.256
(+30,6 %) erkennbar.

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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