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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.183

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Stadtmagistrat Innsbruck

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Innsbruck, am 28.10.2020

Dringende Anfrage
betreffend den Vertragsstatus mit den Grundeigentümern im Bereich der
Talabfahrten 2 und 3 der Nordkettenbahn GmbH
Die Nordkette ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die lnnsbrucker Bevölkerung sowie für
die Touristen. Egal, ob im Sommer oder im Winter, die Menschen besuchen gerne die
nördliche Talseite.
Im Winter stellt die Nordkettenbahn einen wichtigen Bestandteil für das Freizeitvergnügen der
Bevölkerung dar. Die Abfahrt vom Kar bis ins Tal bzw. zur Hungerburg ist vielen Einheimischen
in guter Erinnerung. In Zeiten von COVID-19 wird es umso wichtiger sein, genau diese
Talabfahrten in Form der Pisten 2 und 3 sicherzustellen. Aufgrund verschiedenster
Eigentümerverhältnisse erscheint dieses Vorhaben in letzter Zeit angeblich nicht durchführbar
zu sein, weshalb sich untenstehende Fragen dazu ergeben.
Der Bürgermeister möge in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten:
1. Sind vertragliche Vereinbarungen mit privaten Grundstückseigentümern notwendig,
um die Talabfahrten 2 und 3 der Nordkettenbahn bis zur Hungerburg zu gewährleisten?
Falls ja, um welche Anzahl an Grundstückseigentümern handelt es sich auf der Piste
2 und 3 jeweils?
2. Wurden seit Beginn der Amtsperiode des Bürgermeisters Willi Verhandlungen mit
Grundstückseigentümern in der ggst. Angelegenheit geführt?
Falls ja, wer führte die Verhandlungen jeweils? Falls nein, warum wurden diese nicht
geführt?