Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.15

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
2 Vorgangsweise
2

Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweiligen städtischen Dienststellen, Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmungen (bzw. sonstigen Rechtsträger)
mit dem Ersuchen angeschrieben, der Kontrollabteilung über zwischenzeitig getroffene Veranlassungen auf direktem Wege innerhalb einer 2-wöchigen Frist zu berichten. Zudem wurde erbeten, diesbezügliche Umsetzungsmaßnahmen durch geeignete Nachweise zu belegen.
Für den Bereich des Stadtmagistrates wurden der Magistratsdirektor sowie die zuständigen Abteilungs- und Amtsleitungen vom Vorhaben der Kontrollabteilung abschriftlich in Kenntnis gesetzt.
Von den geprüften Unternehmen und sonstigen Rechtsträgern war – wie bereits
anlässlich der jeweiligen ursprünglichen Anhörungsverfahren – bekannt zu geben,
welche Berichtspassagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse tangieren und daher allenfalls eine Behandlung in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates erforderlich machen würden. Die Kontrollabteilung bemerkt, dass in diesem Zusammenhang keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse reklamiert worden sind, die
einer besonderen Berichtsbehandlung bedurft hätten.

3

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren
Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

4

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass mit der geschilderten Vorgangsweise
auch dem Gebot des § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprochen wurde, den betroffenen Dienststellen,
Einrichtungen und Rechtsträgern Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben und diese bei der Abfassung der Prüfberichte zu berücksichtigen.

5

Die Empfehlungen in den Berichten der Kontrollabteilung sind – wie bei ähnlichen
Einrichtungen der öffentlichen Kontrolle (Rechnungshof, Landesrechnungshöfe) –
beratender Natur. In diesem Zusammenhang hat allerdings der Gemeinderat am
29.05.2002 anlässlich der Behandlung des Berichtes über die (erste) Follow up –
Einschau 2000/2001 den Grundsatzbeschluss gefasst, „dass Empfehlungen der
Kontrollabteilung, die vom Gemeinderat im Rahmen der Behandlung der Berichte
zustimmend zur Kenntnis genommen werden, als Beschlüsse des Gemeinderates
umzusetzen sind“. Die Ergebnisse des jeweilig durchgeführten Anhörungsverfahrens (z.B. begründete Einwendungen der geprüften Dienststelle, Anmerkungen der
Kontrollabteilung dazu) sind dabei zu berücksichtigen, da sie als Teil des Berichtes
vom Gemeinderat in gleicher Weise wie die Empfehlung zur Kenntnis genommen
worden sind.
3 Vorangegangene Follow up – Einschau 2017

6

Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up – Einschau 2017
vom 27.02.2018, Zl. KA-00253/2018. Nach Vorberatung im gemeinderätlichen Kontrollausschuss am 08.03.2018 nahm der Gemeinderat diesen Bericht in seiner Sitzung vom 22.03.2018 zur Kenntnis.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

2