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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.239

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Zu einer Verschärfung der Brandgefah r kommt es zusätzlich wohl dann, wenn
stärkere E-Ladestationen erlaubt werden. (09.04.2020)
https ://www.beobachter.ch/mo b i Iitat/feu erweh r-wa rnt-e-a utos-si nd-bra nd risi ko tiefga ragen

6) Die Baupolizei der Stadt Wien schreibt für die Installation von E-Ladestationen in
Tiefgaragen
Vorkehrungen gegen Explosionsgefahr vor, aber auch lüftungstechnische
Maßnahmen und Adaptierungen nach Gutachten bei bestehenden Garagen . Geht
aber auch nicht auf das bestehende und mit der Anzahl von Ladestationen
zunehmende Gefährdungspotential ein.

https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/stellplaetze-elektro.pdf

7) Die Versicherungen verweisen teilweise auf eigene „Wallbox"-Versicherungen, was
auch den Schluss zulässt, dass sie von einem erhöhten Risiko ausgehen. Zudem
erhalten Eigentümer auf Anfrage zwecks Haftung bei der Installation von
Ladestationen oder das Parken von E-Fahrzeugen in Tiefgaragen nicht gerade eine
,,deckungssichere " Auskunft, wenn wie folgt formuliert wird:
" ... und den behördlichen Auflagen sowie den gesetzlichen
Sicherheitsbestimmungen und Verordnungen entsprechen .. "

Bedeutet das, dass die Errichtung durch ein konzessioniertes Unternehmen ausreicht
oder benötigt es eine behördliche Abnahme? Was passiert, wenn es zum "Warst
Case" kommt??
Hier bedarf es eben einer-Rechtssicherheit in Bezug auf die bau- und
feueq:}olizeilichen Vorsf riften, die klar festlegen, unter welchen Voraussetzungen

:~nrf~ ek roau:: :er=iner Wohnanlage einfahren, tanken und parken

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