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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.21

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Im Zuge der Follow up – Einschau 2018 avisierte der Leiter des Referates Friedhöfe
erneut, die Einarbeitung im April 2019 abzuschließen und das Ergebnis in der Folge
an das Amt für Präsidialangelegenheiten zur dortigen Durchsicht weiterzuleiten
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

19

Im Juni 1994 hat das Stadtbauamt Innsbruck einem Salzburger Antragsteller mittels
Bescheid die Bewilligung für die Aufstellung von insgesamt 12 Kerzenautomaten für
städt. Friedhöfe erteilt. Von den ursprünglich beantragten 12 Aufstellungsstandorten
hat die Stadt Innsbruck in Absprache mit der damaligen Stadtführung die Zustimmung für drei Standorte nicht erteilt, weil durch die Automaten eine Konkurrenzierung für die im unmittelbaren Nahbereich befindlichen Blumengeschäfte befürchtet
wurde.
Im Zuge einer im Verlauf der Prüfung erfolgten Begehung wurde von der Kontrollabteilung festgestellt, dass von der (neuen) Betreiberfirma tatsächlich an insgesamt 13
Standorten Kerzenautomaten aufgestellt worden sind, wobei für die nicht gestatteten vier Standorte offenbar auch nie ein Anerkennungszins vorgeschrieben worden
ist. Die Kontrollabteilung empfahl, diesbezüglich umgehend ein vertragliches Verhältnis herbeizuführen.
Das Referat für Liegenschaftsangelegenheiten der MA I hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens angekündigt, die Standorte im Hinblick auf die Konkurrenzfrage mit
Blumengeschäften zu prüfen und sodann entsprechend dem Ergebnis entweder auf
eine vertragliche Regelung oder auf die Entfernung der Automaten hinzuwirken.
Der Sachverhalt wurde vom Referat Liegenschaftsangelegenheiten im Jahr 2016
noch keiner Erledigung zugeführt und war zum Zeitpunkt der Follow up – Einschau
2016 daher noch offen. Die Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten
teilte der Kontrollabteilung im Zuge der Follow up – Einschau 2017 wiederum mit,
dass nach Klärung der Konkurrenzfrage mit allfälligen in der Nähe befindlichen Blumengeschäften auf eine vertragliche Regelung oder eine Entfernung der Automaten
hingewirkt werde.

20

Mit Nutzungsgestattung vom 10. bzw. 13.09.2018 wurde (nun) dem Nutzer die Aufstellung, Anbringung und Erhaltung von insgesamt 15 Kerzenautomaten an verschiedenen Standorten gestattet. Dazu bemerkt die Kontrollabteilung, dass für die
gegenständliche Gestattung die Vertragsparteien einen jährlichen Betrag von netto
€ 25,00 pro Kerzenautomat vereinbart haben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Prüfung Teilbereiche Referat Gewerbe und Betriebsanlagen
(Bericht vom 03.06.2015)

21

In Verbindung mit Durchlauf- bzw. Bearbeitungszeiten bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren wurde vom seinerzeit zuständigen Referatsleiter auf eine Statistik
des Amtes der Tiroler Landesregierung verwiesen. Der Kontrollabteilung wurde der

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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