Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.32
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III 16785/2020
Die Stadt Innsbruck beschließt die vorliegende Korrekturen der Änderungsliste zum
Voranschlag 2021.
22.
20.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ, 8 Stimmen; gegen NEOS, 2 Stimmen):
IV 17066/2020
Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD), Nachtragskredit für
nichtmedizinische Hauskrankenpflege, Alten- und Heimhilfe
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2020:
Die Stadt Innsbruck beschließt die überplanmäßige Mittelverwendung in Höhe von
EUR 244.000,00 gemäß dem vorliegenden
Nachtragskredit für die ISO. Die Bedeckung
erfolgt durch verminderte Mittelverwendungen bei Vp. 1/898000-346300.
21.
Maglbk/30317/SU-FW/12/3
Österreichischer Bergrettungsdienst Land Tirol - Ortsstelle Innsbruck, Subventionsansuchen Sondersubvention Fahrzeug
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2020:
Eine Subvention für die Finanzierung eines
neuen Fahrzeuges für den Österreichischen
Bergrettungsdienst - Ortsstelle Innsbruck in
Höhe von € 25.000,-- wird genehmigt.
Die Bedeckung dieser Subvention erfolgt
über die Haushaltstellen
-
1/061000-757200 - Sonstige Subventionen/ Transfers an private Organisationen mit € 5.000,-- und
-
1/061000-757210 - Sonstige Subventionen/ Transfers an private Organisationen mit € 20.000,--
Die Beträge sind auf die Haushaltsstelle 1/530000-757000, Rettungsdienste/Transfers an private Organisationen
umzubuchen.
GR-Sitzung 10.12.2020
Preise für Leistungen und Lieferungen der städtischen Kompostierung und Stadtgärtnerei
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2020:
Die in der Beilage angeführten Entgelte für
die Stadtgärtnerei und Kompostierung werden zustimmend zur Kenntnis genommen
und haben ab 01.01.2021 Gültigkeit.
23.
V 16482/2020
Vorschreibung der Kindergarten-,
Schülerhort- und Tagesheimtarife
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2020:
Die Betreuungsbeiträge in den städtischen
Kindergärten, Schülerhorten und Tagesheimen werden während der Phase des 2. harten Lockdowns (17.11.2020 bis 06.12.2020)
für die Vorschreibungsmonate November 2020 und Dezember 2020 aliquotiert jeweils nur für zwei Wochen verrechnet.
StRin Mag.a Mayr: Bei diesem Antrag geht
es darum, dass wir den Eltern die Beiträge
für die städtischen Kindergärten, Horte und
für die schulische Tagesbetreuung erlassen.
Warum ist dieser Punkt als Nachtrag auf der
Tagesordnung?
Es hat einen Kontrollbericht gegeben, dass
Tarife der städtischen Bildungseinrichtungen ebenfalls im Gemeinderat zu beschließen sind. Um korrekt zu arbeiten, haben wir
diesen Antrag in den Gemeinderat gebracht. Es geht zwar nicht um eine Tarifänderung, sondern um das Erlassen der Gebühren während des zweiten Lockdowns.
In der Sitzung des Stadtsenates wurde
diese Maßnahme einstimmig beschlossen.
Es hat eine sehr bescheidene Berichterstattung zum Thema Elternbeiträge im zweiten
Lockdown gegeben. Das Land Tirol gibt
keine Förderungen für die Gemeinden aus,
damit wir die Elternbeiträge erstatten können. Das ist nun anders als während des
ersten Lockdowns. Das Land Tirol meinte,
es sei Aufgabe der Gemeinde.