Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.59

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- 893 -

Großbauvorhaben, das sich sehr ernsthaft
mit der Frage der im Bestand steckenden
grauen Energie auseinandergesetzt hat. Es
ist insofern sehr energiesparend und damit
nachhaltig und klimaschonend, als es wesentliche tragende Teile der alten Bausubstanz erhält und diese in Leichtbauweise
modernisiert und vervollständigt.
Dieser Punkt wird aus meiner Sicht bei vielen Neubauvorhaben zu wenig überlegt, obwohl der Innsbrucker Gestaltungsbeirat
(IGB) bei jedem Abbruch und Neubau anregt, dass in diesem Sinne intensiver diskutiert wird. Also auch in diesem Sinn ist es
ein vorbildliches Projekt, das im Kampf gegen die Erderwärmung und gegen die Klimakrise hilft.
Es liegt ein Gutachten der Zentralanstalt für
Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) vor.
Demzufolge wird sich der Neubau in seiner
Baugeometrie plus der Ergänzung durch
Begrünungsmaßnahmen stadtmikroklimatisch positiv auswirken. In diesem Geviert
sollte die Temperatur eher sinken und nicht,
wie befürchtet, ansteigen. Das ist ebenfalls
ein sehr positiver Aspekt.
Auch wegen dieser Argumente erfolgte die
vom Vorsitzenden angesprochene Abwägung zwischen dem Wohl der Gesamtstadt
durch eine strukturelle, gestalterische, auch
wirtschaftliche Neubelebung der tollen Passage vom Hauptbahnhof in die Innenstadt
und der unbestritten vorhandenen Beeinträchtigung für einige NachbarInnen. Man
kann nicht abstreiten, dass sie beeinträchtigt werden, aber eben nicht in einem unzumutbaren Ausmaß.
Von allen Mitgliedern des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte ist
in diesem Fall das Wohl der Gesamtstadt
über die berechtigten Interessen der NachbarInnen gestellt worden. (Beifall)
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020 (Seite 892) wird beschlossen:

GR-Sitzung 10.12.2020

46.

MagIbk/28594/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B45, Innenstadt, Bereich zwischen Adamgasse, Brixner Straße, Südtiroler
Platz, Salurner Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 64/l,
Nr. 64/l2, Nr. 64/l3, Nr. 64/m), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind sieben Stellungnahmen zum Entwurf eingegangen. Eine davon mit einer Unterschriftenliste. Die Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.
Die erforderlichen vertraglichen Absicherungen liegen vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN-B45, Innenstadt, Bereich zwischen Adamgasse, Brixner Straße,
Südtiroler Platz, Salurner Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 64/l, Nr. 64/l2,
Nr. 64/l3, Nr. 64/m), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.