Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.64

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Der von GR Lassenberger und Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 08.10.2020 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
51.2

GfGR/229/2020
Schaffung einer Grillplatzverordnung (GR Lassenberger)

GR Lassenberger: Wie schon erwähnt,
bauen diese zwei Anträge aufeinander auf.
Der eine soll etwas stoppen und der andere
die generelle Situation auf den vorhandenen
Grillplätzen verbessern.
Uns geht es um eine neue Regelung, wie
mit Grillplätzen in der Stadt Innsbruck umgegangen wird bzw. was wir auf den städtischen Grillplätzen dulden wollen. Uns
wurde z. B. von den Anrainern in Kranebitten mitgeteilt, dass für sie das Grillen mit
Holzkohle ein großes Problem darstellt.
Deshalb würden wir vorschlagen, diese
Grillgeräte auf städtischen Grillplätzen zu
verbieten.
Wir beantragen weiters, unterschiedliche
Benützungszeiten einzuführen. Das heißt,
es soll das Grillen auf den Grillplätzen der
Stadt nicht ständig erlaubt sein. Man sollte
sich bestimmte Zeiten beispielsweise für
den Grillplatz beim Baggersee überlegen,
damit sich die Anrainer zwischendurch erholen können, damit sie nicht jeden Tag bei
schönem Wetter das Gefühl haben müssen,
dass gleich der Grillplatz - mit allen Unannehmlichkeit - bevölkert wird.
Wir haben auch vorgeschlagen, Platzkarten
zu vergeben. Das heißt, mittels Onlinesystem könnte man sich für einen Grillplatz anmelden. Wir könnten damit den Zustrom regeln, weil wir nur entsprechend dem vorhandenen Platz Genehmigungen erteilen.
Ganz wichtig erscheint uns eine Höchstnutzerzahl zu definieren, abhängig von der
Größe des Platzes.
Für eine solche Verordnung können wir uns
auch Anleihen von anderen Städten holen
und schauen, wie die Nutzung dort geregelt
ist.
Kontrollieren kann das die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG), da es sich um eine
städtische Verordnung handeln würde. Das
muss man dann natürlich noch im Detail
GR-Sitzung 10.12.2020

ausmachen, ich glaube aber, dass dies für
die MÜG möglich wäre.
Nach meiner Meinung kann man über diesen Antrag so abstimmen, wie er vorliegt.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Appler: GR Lassenberger, ich kann der
Intention hinter diesem Antrag durchaus etwas abgewinnen. Ob jeder der von Euch
angeführten Punkte tatsächlich sinnvoll ist
bzw. sich so umsetzen lässt, kann ich noch
nicht sagen. Ich glaube, es braucht hier viel
Expertise, die man mit einfließen lassen
muss.
Es braucht sicher noch mehr Hintergrundrecherche und Informationen aus den verschiedenen Ämtern. Ich ersuche daher, den
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Auch wir
sehen eine Grillplatzverordnung prinzipiell
als sehr zielführend an. Wir sind ebenfalls
der Meinung, dass die einzelnen Punkte
diskutiert und genauer überlegt werden sollten - möglicherweise auch im Stadtsenat.
Allerdings gibt es in diesem Antrag eine
Passage, die uns besonders aufstößt, insbesondere deshalb, weil wir heute gehört
haben, wie Zusammenleben gut funktionieren kann. Damit es wirklich funktioniert, ist
die Passage "nur für Einheimische" für uns
nicht tragbar.
GRin Duftner: Danke, das wäre auch meine
Wortmeldung gewesen. Aus unserer Sicht
ist der Antrag unzulässig und kann so nicht
abgestimmt werden. Der Antrag wäre a limine zurückzuweisen, weil er widerrechtlich
ist.
Bgm. Willi: Es macht Sinn, wenn man das
Thema zuerst im Stadtsenat bespricht. Dort
kann man sich ansehen, welche Arten von
Verordnungen es schon gibt. Es braucht
auch Expertise und die muss vorbearbeitet
werden. Daher würde ich diesen Antrag
dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zuweisen.
Wenn eine Verordnung dann ausgearbeitet
ist, kann sie dem Gemeinderat vorgelegt
werden.