Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.81
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haben ja Emails von grünen MandatarInnen
bekommen, in denen einmal von temporären und einmal von ständigen Begegnungszonen gesprochen wurde. Soviel zum
Thema sinnerfassendes Lesen.
Es wurde von Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl
im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität und auch in der Beantwortung unserer
Anfrage behauptet, dass sie die Verordnung
unterschrieben hat. Wir haben ihr gesagt,
dass sie das nicht darf. Dann hat es geheißen, der Bürgermeister hat sie unterschrieben und er darf das.
Das Gutachten von em.o.Univ.-Prof.
DDr. Mayer sagt aber eindeutig das Gegenteil. Wenn man keine Argumente mehr hat,
was macht man dann? Man stiftet Verwirrung. Wer darf denn unterschreiben? Wer
hat denn unterschrieben? Zeigt uns doch
die Verordnung? Warum bekommen wir
diese nicht?
Fakt ist, weder Bgm. Willi noch seine Stellvertreterin hätten die temporäre Begegnungszone verordnen dürfen. Das war nicht
durch die Delegationsvereinbarung gedeckt.
Nochmals, die Verordnung zur temporären
Begegnungszone war falsch, denn es hat
zum Zeitpunkt der Verabschiedung in der
Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
noch gar keine Begegnungszonen gegeben.
Worum geht es nun? Mein Hauptargument
für die Abberufung ist, dass wir das Vertrauen in Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl verloren haben. Da geht es um Glaubwürdigkeit und darum, was man eigentlich von
einem Rechtsstaat und von Demokratie
hält. Dieses Vertrauen ist aus unserer Sicht
einfach nicht mehr vorhanden.
Es geht nicht darum, ob man für oder gegen
Begegnungszonen ist! Ich persönlich bin für
Begegnungszonen und zwar überall, wo sie
Sinn machen. Dazu habe ich sogar einmal
einen Antrag gestellt. Man muss dabei aber
beachten, was vom Gesetz her vorgeschrieben ist.
Ich bin dagegen, dass man die rechtlichen
Vorgaben nicht einhält und versucht, Demokratie zu umgehen, indem man den Gemeinderat umgeht und dann die Delegationsvereinbarung als Persilschein verwendet. So geht das einfach nicht.
Heute fordern wir die Abberufung der Vizebürgermeisterin. Ihr GRÜNE habt ja immer
GR-Sitzung 10.12.2020
argumentiert, dass dieser Antrag nichtig ist,
weil er jeder Grundlage entbehrt. Ich
glaube, wir drei Oppositionsparteien haben
diese Grundlage erbracht. Jede/r konnte es
nachlesen, vor allem jene, die sinnerfassend lesen können. Da muss sich jede/r
hier im Gemeinderat die Frage stellen, ob
ihm/ihr das genügt oder nicht.
Was ich aber ganz sicher nicht so stehen
lassen will, Bgm. Willi, dass man die politische Rechts-Keule auspackt, denn das hast
Du uns gegenüber gemacht. Alle die das
Gutachten, das von von em.o.Univ.-Prof.
DDr. Mayer erstellt wurde, anerkennen, stehen automatisch Rechts! Vielleicht bin ich ja
nächstes Mal, wen ich mit Euch stimme,
Links? Das lasse ich auf keinen Fall auf mir
sitzen.
Wenn dann lapidar gesagt wird, es sei ein
Privatgutachten von einem Wiener Professor, dann möchte ich schon daran erinnern,
dass Du damals, als Mitglied des Tiroler
Landtags, selbst manches Gutachten von
em.o.Univ.-Prof. DDr. Mayer gebraucht
hast.
Es ist gegenüber der Person em.o.Univ.Prof. DDr. Mayer unerhört, zu sagen, dass
er dieses Gutachten auf Basis von Falschinformationen erstellt hat. Er hat alle Unterlagen bekommen, die er gebraucht hat. Ich
denke, er weiß schon selbst, was er für ein
Gutachten braucht.
Das hat mich schon ein wenig verwundert,
weil es ja eigentlich nicht Euer politischer
Stil ist. Ich finde das sehr mies mir gegenüber, aber auch gegenüber den anderen
Protagonisten, dass Du da von rechten Parteien sprichst. Das ist einfach kein guter,
kein passender Stil. Ich bin das nicht gewohnt und möchte es natürlich aufs
Schärfste zurückweisen.
Was ist denn ein Abberufungsantrag? Im
Prinzip ist es ein Misstrauensantrag, nichts
anderes. Das heißt, man spricht einem Regierungsmitglied, in dem Fall Bgm.-Stellv.in
Mag.a Schwarzl, das Misstrauen aus. Das
haben wir als Gemeinderat vor knapp einem
Jahr schon einmal bei StRin Mag.a OppitzPlörer gemacht. Nicht weil es da ein Gutachten gab, das irgendetwas bewiesen
hätte, sondern weil das Vertrauen gefehlt
hat.