Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.82
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Wir haben ja schon von GR Depaoli gehört,
wie Du damals argumentiert hast. Jetzt gibt
es aber ein Gutachten, das schwarz auf
weiß betätigt, dass es einen klaren Rechtsbruch gegeben hat. Was damals für
StRin Mag.a Oppitz-Plörer gegolten hat, gilt
für Dich plötzlich bei der eigenen Fraktionskollegin nicht. Das soll mir jemand erklären.
Da ist ebenfalls die Glaubwürdigkeit dahin.
Mir geht es nicht um die Person Bgm.Stellv.in Mag.a Schwarzl, denn ich bin weder
ihr Freund noch ihr Gegner. Es geht für
mich einfach um den Inhalt. Es geht darum,
dass Fehler passiert sind, die bis heute nie
zugegeben wurden. Hätte man das gemacht, wie GR Mag. Plach schon gesagt
hat, müssten wir wahrscheinlich heute diesen Punkt der Tagesordnung nicht besprechen.
Alle GemeinderätInnen haben die Möglichkeit, zu wählen, ob ihm/ihr die Rechtsstaatlichkeit wichtig ist oder ob es ihm/ihr um
Sympathie geht. Das muss jede/r selbst mit
sich ausmachen. Ich kann mich nur fragen,
wie man jemanden vertrauen kann, der den
Gemeinderat, das höchste demokratische
Gremium der Stadt, ausgeschaltet hat?
Spätestens ab dem Zeitpunkt, als wir sie im
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität darauf aufmerksam gemacht haben,
hätte StRin Mag.a Schwarzl das ja wissen
müssen.
Wenn man nun wieder mit der altbekannten
Drohung kommt, entweder man stimmt gegen die Abberufung oder es kommt zum Koalitionsbruch, muss man sich fragen, was
besser ist, Koalitionsbruch oder Rechtsbruch? Koalitionsbruch wird es definitiv keinen geben, das haben ja einige Fraktionen
schon so mitgeteilt.
Nochmals, die Abberufung von StRin
Mag.a Oppitz-Plörer als Bürgermeisterstellvertreterin hat man in Kauf genommen, die
von Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl nicht. Ich
kann nur an alle GemeinderätInnen appellieren, in dieser Causa nicht parteipolitisch
zu urteilen, sondern im Sinne der Demokratie und damit diesen Antrag auf Abberufung
zu unterstützen. (Beifall)
GR Mag. Fritz: Ich fange mit Kleinigkeiten
an. Es wird an meiner Unzulänglichkeit liegen, aber manchmal verstehe ich die Logik
gewisser Argumentationen nicht. GR LasGR-Sitzung 10.12.2020
senberger hat in der Mitte seines Redebeitrags alle Verantwortung beim Bürgermeister gesehen: Der Bürgermeister hat verordnet und ihn trifft die ganze Verantwortung
und die Letztverantwortung sowieso. Deshalb wird ein Abberufungsantrag gegen die
Bürgermeisterstellvertreterin gestellt.
Entschuldigung, da setzt bei mir das Verständnis aus, weil diesen Argumenten jede
Logik fehlt. (Unruhe im Saal)
Ich kann auch nicht ganz verstehen, wenn
GR Mag. Plach sagt, dass ursprünglich
schon einmal eine größere Begegnungszone inklusive Bozner Platz, geplant war. Im
gleichen Atemzug beklagt er, dass man vorher nicht darüber gesprochen, darüber
nachgedacht hat, sondern drübergefahren
ist.
Der Tatsache, dass einmal daran gedacht
war, den Bozner Platz gleich miteinzubeziehen und nicht erst nach der Umgestaltung
und dass es dann weder in der temporären
noch in der regulären Verordnung durch
den Gemeinderat stand, muss doch irgendwo ein Diskussionsprozess vorausgegangen sein.
Ich glaube, mich schon erinnern zu können,
dass zumindest bei uns in der Klubsitzung
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl berichtet hat,
dass es gegen die Einbeziehung des Bozner Platzes seitens der KoalitionspartnerInnen Einwände gegeben hat, dass das keine
so kluge Idee ist. Also nehme ich an, es ist
mit ihnen gesprochen worden. Es wurde
darüber gesprochen, dass man im ersten
Schritt den Bozner Platz weglässt, weil es
da wirklich Dinge gibt, die bedenkenswert
sind und die in der ursprünglichen Planung
zu wenig beachtet wurden.
Nach diesen Randbemerkungen komme ich
zum Kern, der Frage nach Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit. Da möchte ich in aller
Deutlichkeit sagen, in dieser unserer demokratischen Republik ist dann ein Rechtsbruch geschehen, wenn es ein ordentliches
Gericht festgestellt hat und nicht, weil ein
Gutachter die Rechtsmeinung vertritt, dass
etwas rechtsirrig ist. Nur wenn es durch ein
ordentliches Gericht festgestellt wurde, ist
es Rechtsbruch.
Für mich ist ganz klar, dass Rechtsgutachten Meinungen sind. Gerade wenn ein widersprechendes Gutachten vorliegt und es