Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.84
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em.O.Univ.-Prof. Dr. Weber unterstützt wird.
In einer solchen Situation gibt es, solange
keine gerichtliche Feststellung einer Unrechtmäßigkeit vorliegt, keinen Grund, eine
Bürgermeisterstellvertreterin abzuberufen ...
(Unruhe im Saal)
(GR Depaoli: Was war vor einem Jahr?)
(Gelächter im Saal)
Damals hatten wir einen Bericht der Kontrollabteilung. Es ist richtig, da hat es auch
kein Gerichtsurteil gegeben. Da hat aber
auch niemand gesagt, dass die damalige
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer Recht gebrochen habe, sondern sie habe politisch
die Verantwortung dafür zu übernehmen,
dass die finanzielle Situation aus dem Ruder gelaufen ist.
Das ist ein Unterschied! (Unruhe im Saal)
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Ich bitte um Ruhe im Saal. Am Wort
ist GR Mag. Fritz.
GR Mag. Fritz: Nochmals, wir reden von
drei Wochen temporärer Begegnungszone
auf genau jener Fläche, die dann vom Gemeinderat als dauerhaft mit großer Mehrheit
verordnet wurde. Aufgrund der jetzt auf dem
Tisch liegenden Dinge - eine Delegationsvereinbarung, über die unterschiedliche
Gutachten, unterschiedliche Meinungen
äußern, ob sie zulässigerweise so angewendet werden konnte oder nicht, das ist
das Thema - haben wir einen Antrag auf
Abberufung von Bgm.-Stellv.in
Mag.a Schwarzl. Dazu sage ich, wieder an
die KollegInnen der Koalition gerichtet, dass
sie als Verkehrsreferentin die Verkehrspolitik, die wir gemeinsam im Arbeitsübereinkommen festgeschrieben haben, Schritt für
Schritt umsetzt. Dafür soll sie jetzt bestraft
werden, weil die Opposition immer schon
genau gegen diese Verkehrspolitik war.
Dass dieser Antrag einen Teil der Stimmen
der KoalitionspartnerInnen erhält, das halte
ich für A wenig realistisch und B noch weniger verantwortungsvoll. Ich hätte Euch mehr
Verantwortungsbewusstsein zugetraut und
tue es noch immer. Daher ersuche ich die
KollegInnen der Koalition diesem Abwahlantrag mit dieser windigen Begründung nicht
zuzustimmen.
GR-Sitzung 10.12.2020
Es geht hier nicht um die Verteidigung des
Rechtsstaates, es geht um die geschworene Gegnerschaft einer rechten Opposition
gegen die Verkehrspolitik von uns allen.
GRin Mag.a Seidl: Jetzt sind wir drei Jahre
im Gemeinderat und ich habe heute wieder
so einen Tag, an dem ich mich fühle, als
wäre ich eigentlich in einer Art Gerichtsverfahren, indem es Anschuldigungen gibt, indem plötzlich Gutachten auftauchen.
Gutachten sind ein gewisses Mittel um
Dinge zu untermauern. Sie werden oft gerichtlich angeordnet. Für mich stellt sich
aber schon die Frage, ob diese Gutachtenschlachten, die wir uns gerade zu dieser
Causa im Gemeinderat liefern, im Sinne
dessen ist, was wir eigentlich tun sollten?
Mir kommt das wirklich wie eine Verhandlung einer zerrütteten Ehe vor, bei der man
noch irgendwie schaut, wie man das Hab
und Gut, das noch da ist, aufteilt. (Unruhe
im Saal)
Als ich mich entschieden habe, für den Gemeinderat zu kandidieren, war das nicht
meine Intention. Meine Intention war es
nicht, drei Jahr personelle Debatten über
KollegInnen zu führen. Das muss ich einfach einmal festhalten. Meine Intention war
es, dass wir hier etwas weiterbringen, dass
es vorwärts geht und dass wir für die Stadt
etwas Gutes tun. Nach meiner Ansicht ist
genau das in dieser Debatte, die sich da
hochgeschaukelt hat, bei Vielen aus den
Augen verloren worden. Das ist meine persönliche Meinung.
Geht es um diese Gutachten? Ich habe
keine Ahnung, ob es immer noch um die
geht! Ich glaube nicht, denn, wenn man die
beiden Schriften - eines ist mit Gutachten
betitelt und eines mit Rechtsmeinung - betrachtet, dann sind sie beide in Auftrag gegeben worden. Beide sind von sehr honorigen Professoren erstellt worden und kommen zu dem Schluss, dass in Bezug auf die
Delegationsvereinbarung beides möglich ist.
Jetzt fehlt mir für diesen Antrag auf Abberufung, der ja auf Basis dieses ersten Gutachtens erstellt wurde, eigentlich die Grundlage, denn es gibt ein zweites, das sagt,
man könnte beides machen. GR Mag. Plach
hat vorher schon einen wichtigen Satz aus
dem Gutachten von em.O.Univ.-Prof.
Dr. Weber gebracht: