Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.85
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"Schlussendlich ist es Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, eindeutig festzustellen,
wie man mit solchen Dingen umgeht."
Ich maße mir nicht an, zu beurteilen, welche
dieser Varianten die Bessere ist. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Was wir von unseren JuristInnen gehört haben, ist die Tendenz eher in Richtung des Gutachtens von
em.o.Univ.-Prof. DDr. Mayer. Aber faktisch
ist das alles nicht bewiesen. Es ist auch
nichts bewiesen, da bin ich bei GR
Mag. Fritz, wenn es um eine Schuldfrage
geht. Ich weiß es nicht. Ich bin weder Schöffin noch Anwältin. Es geht darum, zu beurteilen, ob das, was passiert ist, in Ordnung
war oder nicht.
Da kann man unterschiedlicher Meinung
sein, aber wenn GR Depaoli sagt, dass es
das Gutachten nun gibt und die Rechtswidrigkeit - es steht tatsächlich so in dem Gutachten von em.o.Univ.-Prof. DDr. Mayer bewiesen ist, ist das nicht die Grundlage für
irgendeine Argumentation. Das war ja zum
Teil Punkt für diesen Abberufungsantrag.
(Beifall, Unruhe im Saal)
Nein, GR Depaoli, Du hattest zu diesem
Zeitpunkt kein Gutachten. Du hattest zu diesem Zeitpunkt eine Meinung. Das hast Du
vorher auch so gesagt. (Unruhe im Saal)
Du kannst Meinungen haben, so viele Du
willst und ich wage nicht zu beurteilen, ob
sie richtig oder falsch sind. Tatsächlich gibt
es in Österreich eine Meinungsfreiheit, womit wir wiederum bei der Rechtsstaatlichkeit
wären. Rechtsstaatlichkeit heißt eben auch,
solange die Schuld nicht bewiesen ist, gilt
die Unschuldsvermutung.
Das, was da gerade passiert, ist die Behauptung, dass Bgm.-Stellv.in
Mag.a Schwarzl schuld ist. (Unruhe im Saal)
Ich freue mich sehr, dass mir meine Kollegen der Opposition die ganze Zeit ins Wort
fallen. Das finde ich voll in Ordnung. Ich bin
zwar GR Mayer auch nicht ins Wort gefallen, aber sei"s drum, macht ja nichts! Man
kann immer mit zweierlei Maß messen. Das
ist jeder und jedem unbenommen. (Unruhe
im Saal)
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Ich bitte jetzt um Ruhe, GRin
Mag.a Seidl ist am Wort.
GR-Sitzung 10.12.2020
GRin Mag.a Seidl: Ihr könnt hier alle die
Meinung haben, die ihr wollt, ganz ehrlich.
Wir, die NEOS, vertreten dazu eine andere
Meinung. (Unruhe im Saal)
GR Mayer, Deine Meinung ist sicher die einzig Richtige! (Unruhe im Saal)
Die Verordnung, die hier entstanden ist, und
das, was mit diesem Antrag auf Abberufung
passiert, das hat Herr Bürgermeister schon
ausgeführt: Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl
hätte eine Verordnung unterschrieben und
dazu war sie nicht berechtigt.
Fakt ist, dass diese Verordnung nicht von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl unterschrieben wurde, sondern von Herrn Bürgermeister. Da bin ich bei Herrn Bürgermeister,
denn er hat Recht, wenn er sagt, dass man
ihm dann den Vorwurf machen müsste,
dass der das nicht dem Gemeinderat vorgelegt hat.
Wir debattieren hier aber nicht über einen
Vorwurf, den wir Herrn Bürgermeister machen. Wir debattieren diesen Vorwurf gegenüber Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl. Der
ist für mich aktuell einfach haltlos. Deshalb
werden wir diesem Antrag auf Abberufung
auch nicht zustimmen.
Wir haben diese Verordnung in der Zwischenzeit auf Dauer genehmigt. Ich finde,
die Suppe die hier rund um Bgm.-Stellv.in
Mag.a Schwarzl gekocht wird, sehr dünn.
Vor allen Dingen, weil sie diese Verordnung, auf der ja die Begründung für diesen
Antrag fußt, nicht unterschrieben hat.
Eigentlich ist der Antrag unvollständig, weil
die Begründung nicht mehr zutreffend ist.
Man hätte sich vorher erkundigen können,
ob sie zutrifft oder nicht.
Man kann jetzt natürlich Bgm.-Stellv.in
Mag.a Schwarzl als Bürgermeisterstellvertreterin abberufen. Das kann jede/r machen,
wir werden das aber nicht tun. Meine Frage
ist allerdings schon, was passiert denn
dann? Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl soll abberufen werden, weil sie in ihrem Verkehrsressort laut Opposition und Teilen der Regierungsmannschaft einen Fehler gemacht
hat. Das bedeutet in letzter Konsequenz,
dass Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl das Verkehrsressort nicht mehr haben sollte.
Da stellt sich mir die Frage, ob das nicht
eine Änderung des Koalitionsabkommens
nach sich ziehen würde? Dazu hat man