Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.127
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alle Fälle wissen wir jetzt, was eine Umstellung kostet.
Im Übrigen wurde sie einiges später eingeführt, als wir es im Gemeinderat beschlossen haben. Dann hat es geheißen, man beobachtet und fragt, wie es sich entwickelt.
Dieser Beobachtungszeitraum erscheint uns
auf jeden Fall zu kurz und deshalb beantragen wir die Verlängerung der Aufhebung bis
28.02.2021.
Ich habe aber vernommen, dass die KollegInnen der ÖVP einen Abänderungsantrag
einbringen wollen. Das soll mir auch recht
sein, denn je länger diese Aufhebung dauert, desto lieber ist es uns. Es muss noch einige Zeit verlängert werden, damit man beobachten und mehr Erfahrungen sammeln
kann. Wir haben ja schon mit Leuten gesprochen, genauso wie die Wirtschaftskammer (WKO). Aus unserer Sicht hat es sich
voll bewährt.
Ich ersuche daher,
um Annahme des Antrags.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Zu dem Thema
Kurzparkzonen an Samstagen schließe ich
mich GR Wanker an. Was er gesagt hat,
kann man in den Protokollen nachlesen. Die
Positionen werden sich ja nicht viel verändert haben.
Für uns war die Phase im Herbst zu kurz.
Es wird einen Abänderungsantrag von
GR Appler geben. Er steht, davon gehe ich
aus, schon auf der RednerInnenliste. (Unruhe im Saal)
Nein, GRin Mag.a Lutz hat sich zu Wort gemeldet.
Wir würden dieser Abänderung zu Antrag
18.9 der Tagesordnung zustimmen. Antrag
18.10 lehnen wir ab und 18.14 wird möglicherweise zurückgezogen. Damit ist eigentlich
alles gesagt und ich stelle
den Antrag auf Schluss der Debatte.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag auf Schluss der Debatte wird angenommen.
GRin Mag.a Lutz: Auch uns ist es wichtig,
dass man die Frist verlängert. Ich wurde
selbst in meinem Geschäft zur Situation befragt. Man muss ganz klar sagen, dieser
GR-Sitzung 10.12.2020
Zeitraum fiel mit einer Ausnahmesituation
zusammen. Wir waren bereits im Lockdown-light und insofern ist es sehr schwierig, schon zu evaluieren, ob diese Maßnahme wirkt und ob sie die Wirtschaft in der
Innenstadt unterstützt.
Wir bringen daher gemeinsam mit TSB und
FI diesen Abänderungsantrag zur Aufhebung der Parkgebührenpflicht an Samstagen bis einschließlich 30.04.2021 ein.
Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die bei der Sondersitzung des Innsbrucker
Gemeinderates am 21.08.2020 beschlossene Verordnung bezüglich der befristeten
Aufhebung der Parkgebührenpflicht in den
90-Minuten Kurzparkzonen an Samstagen
(Zahl Maglbk/13480/PW-STS/18) wird dahin
geändert, dass die zeitliche Befristung dieser Verordnung bis 30. 04.2021 ausgeweitet
wird.
Mag. Falch, Mag. Krackl, Mag.a Lutz, Wanker und Dr.in Winkel, alle eigenhändig
GR Lassenberger: Ich werde mich auch
kurz halten. Unser Standpunkt ist klar. Wir
haben mit unserem Antrag den gebührenfreien Samstag untermauert. Wir hätten ihn
gerne unbefristet gehabt. Es hat sich aber
abgezeichnet, dass es dafür keine Mehrheit
geben wird.
Wir stimmen daher natürlich vorerst dem
Abänderungsantrag zu, damit wir bis Ende
April 2021 verlängern und richtig evaluieren
können.
Ich ziehe unseren Antrag Punkt 18.14 zurück.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
StRin Mag.a Schwarzl: GR Depaoli, ich lüge
nie, muss aber nicht immer alles sagen! Sie
haben sich nur auf die Kosten für das Umprogrammieren der Parkscheinautomaten
bezogen. Da gab es damals schon von mir
die Mitteilung, dass das an die € 10.000,-kosten wird.
Bei den € 60.000,-- bis € 70.000,-, die wir
damals genannt haben, waren auch die kalkulierten entgangenen Einnahmen enthalten. (Unruhe im Saal)