Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.221

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(zu Punkt
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

.1)

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 18.11.2020

Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB), Talabfahrt, Verhandlungen mit GrundeigentümerInnen; Zahl GfGR/258/2020;
DRINGENDE ANFRAGE von FPÖ, FRITZ und GERECHT vom 05.11.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
FPÖ , FRITZ und GEREC HT haben am 05.11.2020 folgende dringende Anfrage eingebracht,
zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Die Nordkette ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Innsbrucker Bevölkerung sowie für die
TouristInnen. Egal, ob im Sommer oder im Winter, die Menschen besuchen gerne die nördliche
Talseite.
Im Winter stellt die Nordkettenbahn einen wichtigen Bestandteil für das Freizeitvergnügen der
Bevölkerung dar. Die Abfahrt vom Kar bis ins Tal bzw. zur Hungerburg ist vielen Einheimischen
in guter Erinnerung. In Zeiten von COVID-19 wird es umso wichtiger sein, genau diese Talabfahrten in Form der Pisten 2 und 3 sicherzustellen. Aufgrund verschiedenster Eigentümerverhältnisse erscheint dieses Vorhaben in letzter Zeit angeblich nicht durchführbar zu sein, weshalb
sich untenstehende Fragen dazu ergeben.
Frage 1:

Sind vertragliche Vereinbarungen mit privaten GrundstückseigentümerInnen notwendig, um die Talabfahrten 2 und 3 der Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH
bis zur Hungerburg zu gewährleisten?
Falls ja, um welche Anzahl an GrundstückseigentümerInnen handelt es sich auf
der Piste 2 und 3 jeweils?

Antwort:

Bei Talabfahrt 2 sind es 16 GrundeigentümerInnen, bei Talabfahrt 3 sind
es 45.