Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.231

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Diese Ausgabe – 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
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Frage 3:

Welche Anzahl von Dieselbussen der IVB entfällt jeweils auf die Schadstoffklassen Euro I bis Euro VI?

Antwort:

Stadtverkehr:

Euro IV = 15, Euro V = 43, Euro VI = 48

Regionalverkehr:

Euro IV = 2, Euro V = 7, Euro VI = 34

Frage 4:

Sind in den Jahren 2020 bis 2022 Neubeschaffungen von Linienbussen geplant?
Falls ja, welche Art von Bussen soll angeschafft werden?

Antwort:

2020: 4 Stadtlinien-Niederflur-Solobusse
2021: 4 Stadtlinien-Niederflur-Solobusse mit Option auf 1 bis 2 weitere (bei
erhöhtem Fahrgastaufkommen)
4 Stadtlinien-Niederflur-Gelenkbusse mit Option auf 1 bis 2 weitere
(bei erhöhtem Fahrgastaufkommen)
2022: 4 Stadtlinien-Niederflur-Solobusse mit Option auf 1 bis 2 weitere (bei
erhöhtem Fahrgastaufkommen)
4 Stadtlinien-Niederflur-Gelenkbusse mit Option auf 1 bis 2 weitere
(bei erhöhtem Fahrgastaufkommen)

Frage 5:

Ist in absehbarer Zeit eine Umstellung der Busflotte der IVB auf Elektrobusse geplant? Falls nein, warum nicht bzw. welche Gründe sprechen gegen eine Umstellung?

Antwort:

In einem gemeinsamen Projekt mit dem Verkehrsverbund Tirol (VVT) werden
die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen betreffend Fahrzeuge, Energieversorgung, Instandhaltung, Garagierung und Finanzbedarf zusammengetragen. Im Anschluss daran ist die Befassung der IVB-Gremien geplant.
Die Busflotte der IVB wird schnellstmöglich auf alternative Antriebssysteme
umgestellt – das müssen nicht zwangsläufig Elektrobusse sein.
Die aktuelle Verfügbarkeit von Bussen mit alternativen Antrieben, die für
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Stadt Innsbruck zum
Einsatz kommen könnten, ist sehr überschaubar bzw. nicht gegeben. Um einen funktionierenden ÖPNV mit alternativen Antriebstechniken auf die Beine
stellen zu können, bedarf es einerseits erprobter und dauerhaft zuverlässiger Fahrbetriebsmittel mit ausreichender Tagesreichweite und andererseits
einer ausreichend konzipierten Infrastruktur zur Energieversorgung und
Wartung solcher Fahrzeuge.
Es ist davon auszugehen, dass diese Anforderungen bei reinen Batteriebussen und Bussen mit Brennstoffzellen als Energielieferant in den nächsten Jahren nicht erfüllt werden können. Hinsichtlich des möglichen Einsatzes von Streckenladern oder O-Bussen (mit Energiespeicher) müsste die für
den Betrieb notwendige Fahrleitungsanlage erst aufgebaut werden, wozu –
je nach Länge der Strecke – zwei bis drei Jahre für die Errichtung zu kalkulieren sind.
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