Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.238
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Selbst der Innsbrucker Stadtsenat wurde über die Ausschreibung nicht informiert, obwohl es sich
hiebei nicht nur um eine technische Anschaffung, sondern aus klimapolitischen Gründen um
eine politische Entscheidung handeln müsste.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
Einleitende Antwort von Bgm. Willi:
Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Herzlichen Dank für die Anfrage zur Anschaffung von Dieselbussen. Ich bin froh, das
ganze Umfeld der von der EU vorgegebenen Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs
darstellen zu können. Es macht wenig Sinn, einzelne Fragen zu beantworten, weil der Prozess sehr komplex ist. In diesen Prozess sind alle zuständigen Organe eingebunden.
Viel wichtiger ist es, den Prozess als Ganzes darzustellen, was ich hiermit gerne tue. Ich
lege auch den Projektauftrag für die nächste Projektstufe bei, der sich in Bearbeitung
befindet. Damit möchte ich verdeutlichen, wie viele Fragen beleuchtet werden müssen.
Innsbruck mit Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) und Tirol mit
Verkehrsverbund Tirol (VVT) bearbeiten seit Monaten das Thema "Dekarbonisierung". Die
angebliche Ausschreibung von Dieselbussen ist nichts anderes als die Sicherung von
Optionen für Dieselbusse auf dem Weg der Dekarbonisierung.
Fahrzeugbeschaffung – warum Dieselbusse trotz Clean-Vehicles-Directive?
Mit der Buslieferung im Juni 2020 endet der bestehende Rahmenvertrag über die Lieferung von Stadtlinien-Solo- und Stadtlinien-Gelenkbussen mit der Firma Evobus.
Die Innbus GmbH betreibt aktuell einen Busfuhrpark für den städtischen Personennahverkehr in Innsbruck im Umfang von 74 Gelenkbussen und 42 Solobussen mit einem durchschnittlichen Fahrzeugalter von 6 Jahren und einem maximalen Nutzungszeitraum von 12
Jahren, entsprechend den Anforderungen der Verkehrsdienstverträge.
Aus diesen Rahmenbedingungen ergibt sich ein jährlicher Beschaffungsbedarf von
6 Stück Gelenkbussen und 4 Stück Solobussen.
Aufgrund der Inbetriebnahme der neuen Straßenbahnlinien vermindert sich dieser Bedarf
um 2 Gelenkbusse pro Jahr, sodass für die kommenden Jahre ein jährlicher Beschaffungsrahmen von 4 Stück Gelenkbussen und 4 Stück Solobussen vorzusehen ist.
Von Seiten der EU-Gesetzgebung wurde im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung des
ÖPNV die Clean-Vehicles-Directive herausgegeben, welche unter anderem öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, bei der Beschaffung von Fahrzeugen für den öffentlichen Personennahverkehr ab dem 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025 45 % der zu
beschaf-fenden Busse als "Saubere Fahrzeuge" im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/1161 zu
beschaf-fen und ab 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2030 65 % der zu beschaffenden
Busse als
"Saubere Fahrzeuge" im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/1161 zu beschaffen.
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