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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.54

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Unter den Wertrechten des Anlagevermögens sind Gesellschaftsanteile erfasst, die
keine Beteiligung im Sinne der Bestimmungen des UGB darstellen und auch nicht
in Wertpapieren verbrieft sind. Zum Stichtag 31.12.2017 haben die Wertpapiere
(Wertrechte) des Anlagevermögens rd. € 1,7 Mio. betragen und blieben gegenüber
dem Vorjahr unverändert.
Die Summe setzt sich hauptsächlich aus den Wertrechten der Stadt Innsbruck an
der Rathaus Passage GmbH in Höhe von rd. € 1,5 Mio., d.s. 10 % des Nennwertes,
zusammen. Des Weiteren sind in dieser Bilanzposition Wertrechte an der Internationales Studentenhaus gemeinnützige Gesellschaft m.b.H. (Anteil: € 125,0 Tsd. oder
12,5 % des Nennwertes) sowie an der Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und
Siedlungsgesellschaft m.b.H. (Anteil € 120,0 Tsd. oder 4,5 % des Nennwertes) enthalten.
Letztlich sind in dieser Bilanzposition auch die Wertrechte der Stadt Innsbruck an
der Sowi – Investor – Bauträger GmbH von rd. € 1,1 Tsd. oder 3,004 % enthalten.
Da die Sowi Garage Beteiligungs GmbH, an der die Stadt Innsbruck Anteile in Höhe
von 75,1 % hält, an der erstgenannten Gesellschaft mit 96,0 % beteiligt ist, wäre
auch diese Gesellschaft unter den Anteilen an verbundene Unternehmen zu führen.
Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV werde den Ausführungen
im Anhörungsverfahren nach der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprechen
und künftig die Kategorisierung der städtischen Anteile an Unternehmungen unter
Berücksichtigung des § 244 Abs. 4 UGB aufgrund der städtischen Mehrheit der
Stimmrechte oder der Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans durchführen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zu den in diesem Bericht im Hinblick auf den für das Jahr 2017 erstellten Vermögens- und Schuldennachweis der Stadt Innsbruck bereits getroffenen Feststellungen wurden weitere Anmerkungen vorgenommen:


Die Summe der für das Jahr 2017 im Vermögens- und Schuldennachweis der
Stadt Innsbruck abgebildeten Haftungsverhältnisse stimmte nicht mit der diesbezüglich im Rechnungsabschluss 2017 ausgewiesenen überein.



Die „Wertpapiere und Anteile“ des Umlaufvermögens belaufen sich den Angaben des Vermögens- und Schuldennachweises der Stadt Innsbruck zufolge auf
insgesamt € 16.788.360,36. Recherchen dazu haben ergeben, dass diese Vermögensposition aufgrund eines Formelfehler um einen Betrag von
€ 466.543,64 (Verlassenschaft) zu niedrig dargestellt worden ist. Demzufolge
wäre dem im Vermögens- und Schuldennachweis der Stadt Innsbruck ausgewiesenen Gemeindekapital vorgenannter Betrag zuzurechnen.



Auch wurde der Sachbearbeiter in Bezug auf die Erläuterungen zu den Wertpapieren und Anteile des Umlaufvermögens auf einen Formelfehler im Zusammenhang mit der Berechnung der Bestandsveränderungen 2017 aufmerksam
gemacht.



Ebenso stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Höhe der in der Bilanz dargestellten Position des Umlaufvermögens „Kassenbestand, Schecks, Guthaben
bei Kreditinstituten“ von € 26.602.703,25 nicht mit jener in den darauf Bezug

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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