Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.55
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nehmenden Erläuterungen zur Bilanz übereinstimmt. In der Bilanz war irrtümlicherweise ein um € 2.000.000,00 zu niedriger Wert verbucht worden und ist
dieser Umstand auf einen Tipp- bzw. Eingabefehler zurückzuführen. Auch in
diesem Fall wäre die Höhe des Gemeindekapitals um den soeben erwähnten
Betrag zu korrigieren bzw. das Gemeindekapital zu erhöhen.
Des Weiteren zeigte sich, dass der Stand des Mandantenkontos IISG zum Bilanzstichtag 31.12.2017 in Höhe von € 395.085,71 einerseits in der Bilanz unter
den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und anderseits in den
Erläuterungen zur Bilanz unter den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen geführt worden ist.
Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV werde die Prüfungsfeststellungen im Rahmen der Erstellung der Vermögens- und Schuldenrechnung für das
Jahr 2018 berücksichtigen und die angeführten Beträge einer Berichtigung zuführen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Rahmen der Einschau in das Kapitel „Voranschlagsunwirksame Gebarung“
wurde u.a. der ausgabenseitige Kassenrest der Finanzposition 0/365300 Schadensgutmachung (aus Mieten) in Höhe von € 23.488,39 verifiziert.
Der Kassenrest auf der Kostenstelle des Amtes für Präsidialangelegenheiten betraf
eine (Rest)-Forderung an einen ehemaligen Bediensteten der Stadt Innsbruck, der
wegen Veruntreuung von Mieteinnahmen vom Landesgericht Innsbruck mit Urteil
vom 13.02.1990 rechtskräftig verurteilt worden ist und gleichzeitig auch schuldig erkannt wurde, der Stadt Innsbruck den Betrag in Höhe von damals
ATS 834.572,00 (€ 60.650,71) samt Zinsen zu ersetzen. Der Schuldner leistete aufgrund dessen bis zum Jahr 1994 Zahlungen an die Stadt Innsbruck. Weitere Zahlungen blieben in der Folge trotz Betreibung aus. Im Rahmen eines Konkursverfahrens des Schuldners im Jahr 2006 wurde von den Gläubigern der vorgelegte Zahlungsplan angenommen. Die Forderung der Stadt Innsbruck reduzierte sich daher
von angemeldeten € 68.949,87 (inklusive Zinsen und Exekutionskosten) auf
€ 20.685,00.
Der Schuldner hat am 04.11.2015 die letzte Rate an die Stadt Innsbruck überwiesen, sodass die aus dem Zahlungsplan resultierende Forderung von € 20.685,00
getilgt worden ist. Auf Antrag des Amtes für Präsidialangelegenheiten vom
30.11.2015 hat der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 16.12.2015 den Beschluss gefasst, dass die buchhalterisch noch ausgewiesene Restforderung in Höhe von
€ 23.488,39, welche gerichtlich nicht mehr durchsetzbar ist, als uneinbringlich abgeschrieben wird.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen, den oben erwähnten
Stadtsenatsbeschluss ehestmöglich umzusetzen und den noch offenen Betrag
(Kassenrest) auszubuchen. Eine Umsetzung der Empfehlung wurde im damaligen
Anhörungsverfahren zugesichert.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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