Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.317

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Um nun in einem ersten Schritt zu einer genaueren Einschätzung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses zu gelangen und darauf aufbauend unter Anbetracht der momentan herrschenden
Krisen, covid-geeignete sowie klimafreundliche Kriterien für die Veranstaltungsdurchführung
zu entwickeln, möge Herr Bürgermeister als Eigentümervertreter die Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH um die Beantwortung folgender Fragen ersuchen:
Planung und Vorbereitung
Frage 1:

Gibt es bereits Vergabekriterien für die Ausführung von Veranstaltungen? Wenn
ja, welche? Bitte um Anführung der Veranstaltungen.
Wenn nein, warum nicht und ist vorgesehen welche zu erstellen?

Antwort:

Nein. Die OSVI vermietet Räumlichkeiten zur Abhaltung von Veranstaltungen. Die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen sowie die nachhaltige
Bewirtschaftung/Abhaltung der Veranstaltung obliegt der/dem jeweiligen
Veranstalter/in.

Frage 2:

Wann/wie lange hat der Auf- und Abbau stattgefunden?

Antwort:

Aufbau: 25./26./27.05.20
Abbau: 28./29.09.20 (der Aufbau der Bühne wurde auch für das Alpine Trail
Run Festival, den Tiroler Frauenlauf und den Innsbrucker Stadtlauf
im September 2020 genutzt)

Frage 3:

Waren für den Auf- und Abbau LKW-Anfahrten oder andere Transporte notwendig?
Wenn ja, wie viele wurden jeweils für Auf- und Abbau durchgeführt?
Wenn nein, wie wurden die benötigten Materialien vor Ort gebracht?

Antwort:

Für den Auf- und Abbau fanden eine Fahrt mit einem Sattelzug, zwei Fahrten
mit einem 18-t-LKW, eine Fahrt mit einem 26-t-LKW (vom Gewerbepark Mutters zur Olympiaworld & retour) statt.

Frage 4:

Wurden AnrainerInnen vorab über die Durchführung des Autokinos informiert?
Wenn ja, welche Inhalte wurden kommuniziert? (Beilage der Kommunikationsund Informationsmaterialien)
Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Nein, in den Anlagen der OSVI finden über 500 Veranstaltungen jährlich
statt, sodass eine AnrainerInneninformation für jede einzelne Veranstaltung
nicht möglich und auch nicht zweckmäßig ist. Die Veranstaltung wurde
durch die Innsbrucker Veranstaltungsbehörde genehmigt und im Rahmen
der Auflagen laut Behördenbescheid umgesetzt.

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