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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.63

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Im Rahmen der diesjährigen Follow up – Einschau 2018 berichtete die Fachdienststelle, dass mit Neuvergabe des Abschusspaketes Grubach die Kautionshöhe dem
jährlichen Pauschalentgelt angepasst wurde. Des Weiteren wurde der Kontrollabteilung eine Kopie einer Bankgarantie in derselben Betragshöhe vorgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Außerdem hat der bestellte städtische Jagdleiter einer Person, die die Jagd im besagten Eigenjagdrevier aufgrund einer gültigen Jagdgastkarte ausübt, verpflichtend
die Begleitung durch einen Pirschführer vorzuschreiben. Zu den jagdrechtlichen
Aufgaben eines Pirschführers zählen u.a. die begleitete Person vor der Jagdausübung über die örtlichen Verhältnisse zu informieren und für eine weidgerechte
Jagdausübung zu sorgen.
Wird die Pirschführung nicht vom Jagdleiter des Eigenjagdreviers Samertal selbst
durchgeführt, so hat dieser eine ortskundige Person als Pirschführer schriftlich zu
beauftragen. Der jeweilige Pirschführer hat dann diese schriftliche Beauftragung mit
sich zu führen und auf Verlangen des örtlichen Jagdschutzorganes vorzuweisen.
In Abstimmung mit den Abschusslisten der Jagdjahre 2015 und 2016 für das Jagdteilgebiet Samertal zeigte sich für die Kontrollabteilung, dass von den insgesamt
sieben ausgegebenen Jagdgastkarten lediglich ein Jagdgast im Jahr 2016 auch einen Wildabschuss getätigt hat. In diesem konkreten vorliegenden Fall hat gemäß
vorliegender Abschussmeldung der Abschussnehmer des Samertal I + II die verpflichtende Pirschführung iSd TJG übernommen.
Die Kontrollabteilung bemängelte nach Rücksprache mit dem zuständigen Amt für
Land- und Forstwirtschaft bzw. dessen Leiter die unterlassene verbindliche schriftliche Beauftragung (zur Pirschführung) durch den bestellten städtischen Jagdleiter.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Zusammenhang an, diesem formalrechtlichen
Punkt mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens berichtete das Amt für Land- und Forstwirtschaft, dass ab dem Jagdjahr 2018 die Paketnehmer bzw. alle mit einem Erlaubnisschein ausgestatteten Personen für ihren Revierteil mit der Pirschführung für deren
Jagdgäste beauftragt werden.
In Beantwortung der aktuellen Follow up – Einschau 2018 teilte die Fachdienststelle
mit, dass die beiden Abschusspaketnehmer im Rahmen der Jagdjahrbesprechung
2018/2019 mit der Pirschführung beauftragt worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

69

Der städtische Dienstnehmer bzw. das Jagdschutzorgan der Eigenjagd Samertal
informierte die Kontrollabteilung in einem Gespräch u.a. über eine von ihm vorgenommene Begleitung eines ortsunkundigen Jägers im Samertal. Der städtische Mitarbeiter bzw. Begleiter unterrichtete die Kontrollabteilung davon, dass die Begleitung nicht im Sinne einer Pirschführung gemäß TJG erfolgte und zudem der Abschusspaketnehmer (zusätzlich) anwesend war. Aufgrund der Abschussliste und

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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