Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.69
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Hierbei konstatierte die Kontrollabteilung einen erheblichen Differenzbetrag in Höhe
von € 11.989,00 gegenüber der Jahresrechnung (Stand per 31.12.2015:
€ 58.514,08) des Abrechnungsjahres 2015. Dieser Fehlbetrag begründete sich nach
Ansicht der Kontrollabteilung u.a. durch die unterschiedlichen Buchführungsformen
bzw. -grundlagen.
So kommt beim städtischen Haushaltskonto 9/-365830 bzw. 0/+365830 – Verrechnung Amraser Hochwald die kameralistische Buchführung zur Anwendung, deren
rechtliche Grundlage die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997
bildet. Gemäß dieser Verordnung besteht die Möglichkeit, alle Ausgaben und Einnahmen, soweit sie im abgelaufenen Finanzjahr fällig waren, bis zum Ablauf des
Monats Jänner des nächstfolgenden Wirtschaftsjahres zu Lasten der Rechnung des
abgelaufenen Jahres anzuweisen.
Die Tiroler Landesregierung hat hingegen für die Verbuchung der Einnahmen und
Ausgaben von atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaften nähere Vorschriften
in Form einer Buchführungs- und Gebarungsverordnung am 08.07.2014 erlassen.
Darüber hinaus gelten auch die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Sonderbestimmungen im TFLG.
Nach Dafürhalten der Kontrollabteilung sollte die Buchführung im Allgemeinen so
beschaffen sein, dass sie einem Dritten (bspw. Rechnungsprüfer) innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und wirtschaftliche Lage
der „Agrargemeinschaft“ vermitteln kann.
Die Kontrollabteilung empfahl, basierend auf obigen Ausführungen zu prüfen, ob die
laufende Gebarung der Einnahmen und Ausgaben der GGAG Amraser Hochwald
in der städtischen voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) Gebarung den für
atypische Gemeindegutsagrargemeinschaft bestimmten Rechtsgrundlagen künftig
(auch) entspricht, zumal Abweichungen aufgrund der unterschiedlichen Buchungsregularien auftreten können.
In der Stellungnahme der zuständigen Fachdienststelle wurde eine Evaluierung der
Handhabe des Substanzkontos zugesichert.
Der Kontrollabteilung wurde im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2018
mitgeteilt, dass die Finanzgebarung der GGAG Amraser Hochwald nicht mehr über
die städtische (voranschlagsunwirksame) Gebarung abgewickelt werde. Das gesamte Guthaben wurde auf das neue Substanzkonto der GGAG Amraser Hochwald
übertragen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
6.2 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
der Gebarung des Referates Städtische Musikschule
(Bericht vom 13.08.2018)
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Das Musikbüro der städtischen Musikschule schreibt die jeweiligen Schultarife mit
Hilfe der für Musikschulen optimierten Verwaltungssoftware (Musik-Office) vor. Das
Schulgeld wird semesterweise – für das Sommer- und für das Wintersemester –
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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