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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.71

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Darüber hinaus regte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang des Weiteren
an zu prüfen, ob als Alternative zum Zahlscheinversand auch das SEPA-Lastschriftverfahren für die Begleichung des Schulgeldes für die Musikschule der Stadt Innsbruck zweckmäßig ist. Vorteile des SEPA Lastschriftverfahrens sind u.a. ein einfacher und kosteneffizienter Weg zum Einziehen von Schulgeldern und die Sicherheit,
dass die Zahlung innerhalb eines vorab festgelegten Zeitraumes abgeschlossen ist,
sowie die Optimierung der Zahlungsmittelverwaltung.
In ihrer Stellungnahme kündigte die Fachdienststelle an, die Empfehlungen der Kontrollabteilung aufzunehmen und diesbezügliche Gespräche zu führen.
Im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau 2018 informierte die Dienststelle die
Kontrollabteilung, dass mit dem städtischen Amt für IT und Kommunikationstechnik
sowie der zuständigen Softwarefirma Kontakt aufgenommen wurde und weitere vertiefende Gespräche in dieser Angelegenheit geführt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Die Musikschule der Stadt Innsbruck hat bei einem Innsbrucker Kreditinstitut ein
eigenständiges Bankkonto eingerichtet und dieses lautet auf Stadtgemeinde Innsbruck, Musikschule Innsbruck. Es wird ausschließlich zur Vereinnahmung der betreffenden Schulgelder verwendet. Auf diesem Konto sind der Musikschuldirektor
sowie eine Sachbearbeiterin der Schulverwaltung einzeln zeichnungsberechtigt. In
diesem Zusammenhang konstatierte die Kontrollabteilung die fehlende Darstellung
des betreffenden Bankkontos und infolgedessen keinen Ausweis eines dementsprechenden Saldos im städtischen Kassennachweis bzw. in der Vermögensrechnung.
Im Rahmen einer stichprobenartigen Einsichtnahme in die im Musikbüro aufbewahrten Kontoauszüge des obigen Bankkontos konnte sich die Kontrollabteilung davon
überzeugen, dass ausschließlich Habenbuchungen mit Ausnahme der Quartalsabschlüsse (Kontoführungsspesen) verbucht werden. Die Habenbuchungen betreffen
die einbezahlten Schulgelder. Der jeweilige ausgewiesene Habenstand dieses Kontos wird täglich zugunsten des Hauptgirokontos der Stadtgemeinde Innsbruck abgeschöpft und somit weist das Konto der städtischen Musikschule im Allgemeinen
einen Nullstand aus. In weiterer Folge wird vom Referat Stadtkasse des Amtes für
Rechnungswesen der MA IV dieser Kontoübertrag der städtischen Musikschule in
einer Gesamtsumme auf dem Haushaltskonto 2/320210+810000 Leistungserlöse
als Schulgeld vereinnahmt.
Außerdem zeigte sich für die Kontrollabteilung bei Durchsicht der Quartalsabschlüsse der Jahre 2016 und 2017 des besagten Bankkontos, dass geringfügige
Sollzinsen (Aufwand) dem auf Habenbasis geführten Girokonto angelastet wurden.
Diese Sollstellungen sind dem Umstand geschuldet, dass durch die Verrechnung
der vierteljährlichen Kontoführungsentgelte von Seiten des jeweiligen Kreditinstitutes sowie infolge der täglichen Abschöpfung der Habenstände eine mangelnde
Deckung auf dem Bankkonto vorlag und dadurch Sollzinsen anfielen.
Im Zuge der Abstimmung mit dem korrespondierenden Haushaltskonto
2/320210+810000 Leistungserlöse, auf welchem die gesamten Schulgelder aus der
täglichen Kontoabschöpfung vereinnahmt werden, konstatierte die Kontrollabteilung
einen Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausweis der Schulgeldeinnahmen auf dem

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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