Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.30

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mit dieser Zustimmung die qualitätsvolle
Wettbewerbskultur ausgehebelt wird.
Das ist in den Unterlagen und in der Stellungnahme des Beirates für Großprojekte
angeführt. Es gibt dort das zweistufige Bewerbungsverfahren, wo kritisch angemerkt
wird, dass das geplante Vorgehen, das Projekt über eine/n TotalunternehmerIn abzuwickeln, vom Beirat für Großprojekte aufgrund
des hohen Aufwandes bei der Leistungsbeschreibung, der aufwendigen Qualitätssicherung und der Einschränkung des Wettbewerbs, zu Lasten der Regionalität kritisch
beurteilt wird. Der Beirat für Großprojekte
empfiehlt eine gewerkweise Ausschreibung
zu prüfen.
Dann schreibt die/der ProjektwerberIn an
die Stadt Innsbruck in der Stellungnahme
zur Stellungnahme des Beirates für Großprojekte, dass ein Vorschlag für die Abwicklung des Vergabeverfahrens in Ausarbeitung ist. Die Durchführung eines reinen Architekturwettbewerbes wird nicht empfohlen.
Ich denke, dass sich die Kammer West
auch auf das bezieht. Wenn das so ist, wie
Du sagst, GR Mag. Fritz, können wir das
durch einen Abänderungsantrag, der vom
Gemeinderat der Stadt Innsbruck getragen
wird, beschließen. Damit wird es ein qualifiziertes Verfahren, das die Zustimmung der
Kammer West findet und somit die Grundvoraussetzung für den städtischen Zuschuss ist. Das würde für uns eine Rechtssicherheit bringen, da wir dieses Modell mit
"Design to Cost" und einer/m TotalunternehmerIn von vornherein kritisch sehen.
Ein weiterer Kritikpunkt von unserer Seite ist
der, dass es sich um ein Grundstück handelt, das die Stadt Innsbruck vor langer Zeit
dem RKI zur Verfügung gestellt und geschenkt hat. Auf dem Grund wird nun nach
dem angeführten Raumprogramm auch frei
finanzierter Wohnbau errichtet. Das ist eine
Genese, die wir für städtische Grundstücke
eigentlich nicht befürworten und sehr kritisch sehen. Wir würden vom Bund oder
vom Land Tirol bzw. anderen PartnerInnen
auch eine andere Vorgangsweise verlangen.
Wir verlangen auch vom Land Tirol, dass
auf deren Grundstücken, wenn es um
Wohnbau geht, geförderter Wohnbau ermöglicht wird. Wir verlangen auch vom
GR-Sitzung 21.01.2021

Bund, dass auf Bundesflächen nur Wohnbau entsteht, der den Wohnbauförderrichtlinien unterliegt, wo es möglich ist. Da gibt es
aber leider schlechte Beispiele, die heute
von Bgm. Willi schon angesprochen wurden. Ich denke, dass das etwas ist, zu dem
die Stadt Innsbruck nachvollziehbar eine
sehr klare Haltung einnehmen sollte.
Wenn es dadurch Finanzierungsschwierigkeiten gibt, ist es wahrscheinlich besser,
jetzt zu Land Tirol und Stadt Innsbruck zu
sagen, dass ein höherer Zuschuss gebraucht wird. Aber dauerhaft auf Jahrzehnte
oder eigentlich auf eine Ewigkeit teilweise
im frei finanzierten Wohnbau Wohnungen
auf einem geschenkten, städtischen Grundstück anzubieten, ist für uns schwer nachvollziehbar.
Die ganze Thematik mit dem Beirat für
Großprojekte entbehrt natürlich nicht einer
gewissen Pikanterie. Wir richteten mit viel
Pomp und Trara diesen Beirat ein und befassten uns mit der Geschäftsordnung, die
dreimal in die Runde geschickt und überarbeitet wurde. Diese Geschäftsordnung des
Beirates für Großprojekte ist nun noch nicht
einmal ein Jahr alt. Am 16.07.2020 wurde in
der Sitzung des Gemeinderates der Stadt
Innsbruck der Beschluss gefasst.
Jetzt nehmen wir einfach sehr viel kritische
Anmerkungen mit einem Halbsatz zur
Kenntnis. Ich weiß nicht, ob alle KollegInnen
in der Stellungnahme gelesen haben, dass
unter dem fünften Punkt im Beschlussvorschlag angeführt ist, dass die Stellungnahme des Beirates für Großprojekte zur
Kenntnis genommen wird. Dies ohne inhaltliche Befassung. Wofür braucht es dann
diesen Beirat? Bekanntermaßen standen
wir diesem immer kritisch gegenüber, weil
wir der Meinung sind, wenn die Anmerkungen dieses Beirates dann im Gemeinderat
einfach vom Tisch gewischt werden, das
nicht sinnvoll ist.
Keine einzige kritische Anmerkung dieses
Beirates wird von Euch übernommen. Er ist
jetzt noch nicht einmal ein Jahr im Einsatz.
Das heißt, wir wären besser dran, wenn wir
sofort sagen würden, dass die Idee des Beirates ein guter Versuch war, aber es gibt
nicht einmal eine Selbstbindung daran und
wir führen diesen ad absurdum. Die, die
dort die Arbeit leisten und diese Dinge prüfen, müssen sich schon ein wenig auf den