Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.45
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meine Verwunderung zum Ausdruck bringen. Ich werde auf dieser Seite als Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen angesprochen,
denn es wird sinngemäß ausgeführt, dass
die nächste Sitzung des Ausschusses erst
am 15.02.2021 stattfindet. Diese Aussage
impliziert und unterstellt, dass zuvor keine
Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen stattfinden
konnte. Es gab keine Sitzung, das ist richtig.
Bei einer Terminfindung im Dezember 2020
für das erste Halbjahr 2021 habe ich nachgefragt, ob im Jänner keine Sitzung des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen notwendig ist. Die Antwort war, nein, denn wir haben keine Akten
zu behandeln. Dann ist natürlich keine Sitzung notwendig.
Der vorzitierte Bericht wurde vom Finanzdirektor unterschrieben. Am 12.01.2021 hätte
eine Sitzung stattfinden können. Eine Woche vor jeder Sitzung treffen wir uns immer
zur Vorbesprechung der Akten, anschließend wird die Einladung zur Sitzung versandt. Da natürlich der 06.01.2021 ein Feiertag ist, hätten wir Probleme mit dem Fristenlauf bekommen. Daher bin ich eigentlich
davon ausgegangen, dass wir die Vorbesprechung bereits am 04.01.2021 ansetzen
werden.
Ich glaube, der Finanzdirektor war zu diesem Zeitpunkt noch auf Urlaub. Daher
möchte ich festhalten, dass ich über Weihnachten arbeiten musste oder besser gesagt durfte und daher für eine Vorbesprechung Zeit gehabt hätte.
Auf jeden Fall stelle ich hier klar, dass der
Ausschuss für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen gerne getagt hätte. Besser
wäre es daher gewesen, wenn dieser Absatz im vorerwähnten Bericht der Mag.Abt. IV, Budgetabwicklung und Finanzcontrolling, vom 04.01.2021, weggelassen worden wäre, denn so eine Aussage macht
mich grantig, wenn man versucht, solche
Unterstellungen zu tätigen.
Beschluss (einstimmig):
Die Punkte 1. bis 4. des Antrages des
Stadtsenates (Seite 39) vom 13.01.2021
werden angenommen.
GR-Sitzung 21.01.2021
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
von FPÖ, FRITZ und GERECHT, 10 Stimmen):
Der Punkt 5. des Antrages des Stadtsenates (Seite 39) wird angenommen.
20.
IV 11161/2020
Elternbeiträge in städtischen Kindergärten, Ergänzung zum Beschluss des Gemeinderates vom
19.11.2020
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.01.2021:
Ergänzend zu den mit Beschluss vom
19.11.2020 festgelegten Tarifen für die Elternbeiträge in städtischen Kindergärten,
werden für Kinder ohne Hauptwohnsitz in
der Stadt Innsbruck für das Kindergartenjahr 2021/22 folgende Tarife festgesetzt:
2020/2021
Ganztageskindergarten monatlich:
2 bis 4 Jahre
€ 129,--
4 bis 6 Jahre
€ 63,20
Kindergarten bis maximal 13:00 Uhr
monatlich:
2 bis 4 Jahre
€ 74,40
2021/2022
Ganztageskindergarten monatlich:
2 bis 4 Jahre
€ 131,60
1,98 %
4 bis 6 Jahre
€ 64,50
1,93 %
Kindergarten bis maximal 13:00 Uhr monatlich:
2 bis 4 Jahre
21.
€ 75,90
2,02 %
IV 17755/2020
Stadt Innsbruck, Kauf von 2 Container-Anlagen durch die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) für einen temporären 2-gruppigen Kindergarten als Expositur
des Kindergartens Arzl
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 20.01.2021: