Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.141

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Ausschnitt aus der Planbeilage zu den Vertragsverlängerungen:

Frage 23:

Welche Rechte und Pflichten hat der Verein Vogelweide vertragsrechtlich in Bezug auf die unentgeltliche Überlassung der Stadt Innsbruck der Teilfläche auf
Grundstück 1029/1? (Reinigung, Platzpflege, Platzverweise von unerwünschten
Personen usw. usw.)

Antwort:

Der Kulturverein Vogelweide hat vereinbarungsgemäß für Reinigung, Instandhaltung, Herstellung der Anschlüsse, Strom-, Wasser- und Kanalkosten etc. aufzukommen. Weiters ist der Kulturverein Vogelweide verpflichtet,
die Überlassungsfläche und den Pavillon täglich zu reinigen.

Frage 24:

Wer haftet im Falle, dass auf der dem Verein Vogelweide unentgeltlich überlassenen Teilfläche auf Grundstück 1029/1 ein Unfall passiert, für welche bei Nichtüberlassung die Stadt Innsbruck haften müsste?

Antwort:

Der Vertrag enthält folgende Vereinbarung:
"Die Stadt Innsbruck übernimmt keinerlei wie auch immer geartete Haftung
für Schäden aller Art an Personen und/oder Sachen, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung des gegenständlichen Nutzungsrechtes ergeben.
Der/Die NutzerIn ist verpflichtet, der Stadt Innsbruck für alle vermögensrechtlichen Nachteile aus und im Zusammenhang mit der gegenständlichen
Nutzung, vollen Ersatz zu leisten und die Stadt Innsbruck gegen Schadensersatzforderungen von Seiten Dritter voll schad- und klaglos zu halten.
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