Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.84

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stattgefunden haben. Ziel sei es, die Verhandlungen einer neuen Förderungsvereinbarung mit dem Land Tirol bis Mitte 2019 zu einem Abschluss zu bringen; das Verhandlungsergebnis soll sodann den politischen Gremien vorgelegt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

6.3 Bericht über die Prüfung der Neuerrichtung und des Betriebes
des Ausflugsgasthauses „Umbrüggler Alm“
(Bericht vom 05.10.2018)

88

Hinsichtlich der Verrechnung von Personalkosten hielt die Kontrollabteilung fest,
dass die Kosten für jene Bedienstete, welche der IIG KG von der Stadt Innsbruck
zur Dienstleistung überlassen werden und Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung erbringen, von der Stadt direkt getragen werden. In Bezug auf
jene Bediensteten, die in einem Dienstverhältnis zur IIG KG stehen, werden die mithilfe eines Aufteilungsschlüssels ermittelten, nachweislich angefallenen Personalkosten in Höhe des tatsächlichen Aufwandes der Stadt Innsbruck in Rechnung gestellt.
Der für die Verrechnung der Personalkosten erarbeitete Aufteilungsschlüssel stellt
auch die Grundlage für die Abrechnung des von der Stadt Innsbruck zu übernehmenden Betriebs- und Sachaufwandes der IISG dar.
Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung allerdings fest, dass gemäß den
Ausführungen der „Finanziellen Schnittstelle Stadt Innsbruck“ Bauvorhaben (Geschäftsbesorgungsobjekte) einerseits mittels Honorarverrechnung nach HOA – unter Berücksichtigung eines Nachlasses von 35 % – abzurechnen sind. Anderseits
ist der Personal- und Sachaufwand (Verwaltungskostenumlage) der IISG im Zuge
der Geschäftsbesorgungsabrechnung in Abzug zu bringen.
Aufgrund der dokumentierten, unterschiedlichen Ansichten der IISG bezüglich der
Personalkostenabrechnung gegenüber der Stadt Innsbruck wurde empfohlen, die
im Bericht „Finanzielle Schnittstelle Stadt Innsbruck“ beschriebene Vorgehensweise
zu überprüfen und einer Überarbeitung zuzuführen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens kündigte die IISG an, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen und die im Bericht „Finanzielle Schnittstelle Stadt
Innsbruck“ beschriebene Vorgehensweise zu überprüfen und gegebenenfalls zu
überarbeiten.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2018 hat die IISG den Nachweis über die
Abänderung der im Bericht „Finanzielle Schnittstelle Stadt Innsbruck“ beschriebenen Vorgehensweise erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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