Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.152

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Dienstgebers keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der/des
betroffenen Mitarbeitenden veröffentlicht werden.
Frage 3:

Stimmt es, dass MitarbeiterInnen in der EDV-Abteilung im Rathaus ohne Vorankündigung zu Jahresbeginn 2021 ihre Remuneration gestrichen wurde? Stimmt es
weiter, dass diese Remuneration auf einem Stadtsenatsbeschluss beruht?

Antwort:

Die Streichung bzw. Nichtgenehmigung des Antrages erfolgte mit Vorankündigung und war rechtlich notwendig, weil bestimmte MitarbeiterInnen die
Remuneration ohne sondervertragliche und damit rechtliche Grundlage in
den Vorjahren ausgezahlt bekommen haben. Der Antrag für eine Auszahlung mit Jahresende 2020 wurde somit abgelehnt.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Remuneration nicht direkt auf einen
Stadtsenatsbeschluss zurückgeht. Vielmehr wurde der Bürgermeister durch
den Stadtsenatsbeschluss ermächtigt, Sonderverträge abzuschließen. Ob er
dies letztendlich tut, liegt im Ermessen des Bürgermeisters. Aber auch die
bestehenden sondervertraglichen Regelungen sind derart ausformuliert, als
diese eine "Kann-Bestimmung" enthalten: "Eine Remuneration kann beantragt werden".

Frage 4:

Stimmt es, dass MitarbeiterInnen im Rathaus trotz ihrer Tätigkeit zur Abwehr der
Corona-Pandemie zu Jahresbeginn die verblieben Mehr- und/oder Überstunden
gestrichen wurden? Stimmt es weiter, dass bei MitarbeiterInnen, die mit einem/einer Anwalt/Anwältin bzw. Klage drohten, die Streichung der Mehr- und/oder Überstunden von der neuen Personalchefin dann später zurückgezogen wurde?

Antwort:

Dies ist nicht der Fall. Allen MitarbeiterInnen, die aufgrund von Corona ihre
Stunden nicht abbauen konnten, wurden diese Stunden übertragen. Die Geltendmachung erfolgte im Dienstweg – alle im Dienstweg übermittelten Anträge wurden positiv behandelt. Die Übertragung scheint aus technischen
Gründen noch nicht in der elektronischen Zeiterfassung auf. Wie in den vorigen Jahren wird dies erst im Februar ersichtlich. Der Mag.-Abt. I, Personalwesen, sind keine Androhungen mit Klagen diesbezüglich bekannt.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

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1h

30 min