Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.166
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(zu Punkt 41.4)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 08.01.2021
Begegnungszone Innere Stadt, Einholung Rechtsgutachten bei em. o. Univ.-Prof.
Dr. Weber; Zahl GfGR/291/2020;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 10.12.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 10.12.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Anbei erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion GERECHTES INNSBRUCK Ihnen eine schriftliche Anfrage bezüglich des Rechtsgutachtens von em. o .Univ.-Prof. Dr. Karl Weber zu stellen.
Der Bürgermeister der Stadt Innsbruck hat dem Innsbrucker Gemeinderat ein vermeintliches
Rechtsgutachten von em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber vorgelegt, um die rechtmäßige Errichtung der Begegnungszonen zu beweisen.
In diesem vermeintlichen Rechtsgutachten findet sich kein Hinweis auf den/die Auftraggeber/in, sodass man annehmen muss, dass das Gutachten von der Stadt Innsbruck bzw. dem
Bürgermeister in Auftrag gegeben wurde.
Frage 1:
Wer hat em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber den Auftrag für die Erstellung dieses
Rechtsgutachten erteilt?
Antwort:
Das Rechtsgutachten wurde privat in Auftrag gegeben.
Frage 2:
Wenn es sich um keinen privaten Auftraggeber handelte, wer hat dieses Rechtsgutachten von em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber und wann in Auftrag gegeben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.