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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.86

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von Mitarbeitern der IIG KG bestätigt, dass auch bei anderen Bauvorhaben der IISG
in den überwiegenden Fällen jene Leistungen durch die städtischen Dienststellen
direkt beauftragt werden, für welche diese über ein eigenes Budget verfügen.
Die Kontrollabteilung sah die Beauftragung von Leistungen außerhalb der eigenen
Budgethoheit kritisch und empfahl, auch künftig durchgängig darauf zu achten, dass
im Falle mehrerer getrennter Budgets die Leistungsbeauftragung durch jenen
Budgetverantwortlichen erfolgt, der schlussendlich auch für die entsprechende Bedeckung verantwortlich zeichnet.
Im Anhörungsverfahren schloss sich die MA IV vollinhaltlich der Empfehlung der
Kontrollabteilung an und teilte mit, dass aus ihrer Sicht die Finanzierung, Beauftragung und buchhalterische Abwicklung im Rahmen ähnlich gelagerter Projekte künftig von einem Verantwortlichen gesamthaft durchgeführt werden sollte.
Im Rahmen der nunmehr durchgeführten Follow up – Einschau verwies die MA IV
auf ihre im Anhörungsverfahren getätigten Ausführungen und ergänzte, dass die
damalige Schnittstelle zwischen der IIG KG und den Ämtern für Land- und Forstwirtschaft bzw. Finanzverwaltung und Wirtschaft aus ihrer Sicht nicht ausreichend definiert war. Diese müsse in Zukunft verbessert werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Die Kontrollabteilung stellte für das Gewerk „Kulturbautechnik“ fest, dass die vertraglich vereinbarten und im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung vorgenommenen
Abzüge durch die IISG nicht zur Gänze korrekt vorgenommen wurden. So wurde
anstelle eines Abzuges in Höhe von 1 % des Schlussrechnungsbetrages für
Bauschäden und Baureinigung ein Zuschlag in Höhe von 1 % zur Schlussrechnungssumme gewährt. Daraus resultierte nach Berücksichtigung des Skontos eine
Überzahlung in Höhe von € 3.059,94. Die Kontrollabteilung empfahl, die Möglichkeit
zur Rückforderung des überzahlten Betrages zu prüfen, allenfalls durchzuführen und
dem Baukonto gutzuschreiben.
Die IISG teilte im damaligen Anhörungsverfahren mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung gefolgt zu sein und den aufgrund eines Vorzeichenfehlers irrtümlich zu
viel bezahlten Betrag vom ausführenden Unternehmen rückgefordert zu haben.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2018 konnte die IISG über eine Zahlungszusage des betreffenden Unternehmens berichten. Die entsprechende Zahlung selbst
war zum Zeitpunkt der Einschau noch nicht eingetroffen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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