Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.6
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18.
18.1
Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe
20.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B42, Höttinger Au, Bereich nördlich der Tiergartenstraße, Grundstück 1784/1, KG
Hötting, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
MagIbk/35185/SU-FW/17
Diakonie Flüchtlingsdienst gemeinnützige GmbH (Tirol), Jahressubvention
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Mag.a Seidl, 1 Stimme; gegen
FPÖ, 8 Stimmen):
Der Diakonie Flüchtlingsdienst gemeinnützige GmbH (Tirol) wird eine Jahressubvention in Höhe von € 3.000,-- genehmigt.
18.2
MagIbk/35185/SU-FW/15
Sozial-Medizinischer Verein Tirol
Der Akt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Soziales und
Wohnungsvergabe vom 10.02.2021:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe für den
Bereich "Soziales" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
19.
Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Kulturausschusses vom
20.01.2021:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
gemäß Beilage genehmigt.
MagIbk/35642/SP-BB-HA/1
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
15.02.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA-B42, Höttinger Au, Bereich nördlich
der Tiergartenstraße, Grundstück 1784/1,
KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
21.
MagIbk/35560/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B41, Höttinger Au, Bereich zwischen Ing.-Sigl-Straße
und Am Gießen (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HA-B13 und
Nr. HA-B13/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
15.02.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA-B41, Höttinger Au, Bereich zwischen
Ing.-Sigl-Straße und Am Gießen (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B13 und
GR-Sitzung 25.02.2021