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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.95

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nen städtischen Bediensteten an die IKB AG dringend benötigt. Die seit 2014 beschränkte Auszahlung der veranschlagten Budgetzuschüsse im selben Finanzjahr
führte dazu, dass der Gestellungsbetrieb teilweise zur Aufrechterhaltung der notwendigen Liquidität (fristgerechte Erfüllung seiner Pensionsverpflichtungen) außerplanmäßig auf das zweckgebundene Finanzvermögen zugreifen musste.
Des Weiteren merkte die Kontrollabteilung ergänzend an, dass auch der Anlagebeirat bzw. Finanzbeirat (Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb) in
seinen dem Stadtsenat darlegenden Liquiditätsvorschauen (Cash-Flow-Planungen)
auf einen vollständigen Zufluss dieser städtischen Geldmittel im jeweiligen Finanzjahr hinwies. Außerdem hielt der Anlagebeirat fest, dass das Finanzvermögen (Anteilsverkauf von 25,0 % + 1 Aktie der IKB AG) mit hoher Wahrscheinlichkeit im Jahr
2023/2024 aufgebraucht sein wird. Darüber hinaus wies der Anlagebeirat noch auf
die zeitlich näher rückende Deckungslücke hin und diskutierte u.a. mehrere Maßnahmen – höhere Valorisierung der städtischen Budgetzuschüsse (3,0 % anstatt
bisher 2,0 % p.a.) oder durch außerordentliche städtische Budgetzuschüsse – zu
deren Schließung.
Die Kontrollabteilung schloss sich vollinhaltlich den Ausführungen des Anlagebeirats (bzw. Finanzbeirats) an und regte in diesem Kontext eine Evaluierung im Hinblick auf die Höhe des städtischen Budgetzuschusses an.
Zudem empfahl die Kontrollabteilung, die gebundene Ausgabe 1/899300-755200
Lfd. Transferzlg.-Abgangsdeckung künftig durchwegs in einem Betrag entsprechend der Ansatzhöhe dem Gestellungsbetrieb der Stadt Innsbruck zur unabdingbaren Bedeckung der Pensionsverpflichtungen zu überweisen. Dadurch ist gewährleistet, dass sowohl in der städtischen Jahresrechnung (Vp. 1/899300-755200) als
auch in der Haushaltsrechnung des Gestellungsbetriebes (Vp. 2/899500+862000)
dasselbe Anordnungssoll bzw. Ist und derselbe schließliche Kassenrest ausgewiesen wird.
Im Anhörungsverfahren informierte die betroffene Dienststelle die Kontrollabteilung,
dass die Absicht bestehe, die besagten Empfehlungen zu verwirklichen.
101

Im Jahr 2017 wies der Gestellungsbetrieb gegenüber der Stadt Innsbruck keine Forderung (offenen Posten) in Höhe von € 2.768.000,00 hinsichtlich Abgangsdeckung
aus. Die Kontrollabteilung zeigte sich diesbezüglich verwundert, da das städtische
Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft die restlichen Teilzahlungen der Abgangsdeckung für das Jahr 2017 von je € 1.100.000,00 und € 1.668.000,00 dem Gestellungsbetrieb erst Anfang des Jahres 2018 überwies.
Diesbezügliche Nachforschungen der Kontrollabteilung zeigten, dass der Leiter des
Gestellungsbetriebes den von der Stadt Innsbruck noch für das Finanzjahr 2017 zu
erhaltenden Betrag von € 2.768.000,00 vorab auf der Vp. 2/899500+862000 Lfd.
Transferzlg.-Abgangsdeckung vereinnahmte. Die buchhalterische Gegenbuchung
zur Einnahmeanordnung wurde über ein Sachkonto der voranschlagsunwirksamen
Gebarung (390000 Passive Rechnungsabgrenzung) abgewickelt.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung ist der Gestellungsbetrieb verpflichtet, im Sinne
der Haushaltsgrundsätze der Budgetwahrheit und -klarheit in der Jahresrechnung
einen ordnungsgemäßen buchmäßigen Ausweis der schließlichen Kassenreste
(Forderungen) auf dem Haushaltskonto 2/899500+862000 Lfd. Transferzlg.-Abgangsdeckung darzustellen.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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