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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.102

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Im September des Jahres 1994 wurde der GESB von der Stadt Innsbruck mit
einem „Startkapital“ in Höhe von insgesamt € 1.606.069,64 (ursprünglich
ATS 22.100.000,00) ausgestattet. Zur Deckung des im Jahr 2017 noch offenen zurückzuführenden Betrages von € 1.233.485,89 wurde vom GESB dabei aus liquiditätstechnischer Sicht auf Geldmittel zurückgegriffen, welche der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb zuzurechnen sind. Aus diesem Grund wird –
aus Sicht der Stadt Innsbruck und vom externen Controller – bezüglich der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb eine Forderung der Stadt Innsbruck (gegenüber dem GESB) in diesem Ausmaß ausgewiesen.
Von der Kontrollabteilung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb geführten Veranlagungen im GESB dringend zur (restlichen) Deckung der Pensionszahlungen benötigt werden. Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung, die zum Jahresende
2017 aus Sicht der Stadt Innsbruck bestehende Forderung (gegenüber dem GESB)
in Höhe von € 1.233.485,89 zu bereinigen. Für die Kontrollabteilung vorstellbar war
ein um diesen Betrag erhöhter Abgangsdeckungszuschuss der Stadt an den GESB,
um diesen Betrag wieder der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb zuzuführen.
Im Anhörungsverfahren wurde dazu mitgeteilt, dass die Bereinigung der Forderung
in den kommenden Jahren in Form von erhöhten Budgetzuschüssen – entsprechend dem Liquiditätsbedarf des Gestellungsbetriebes – erfolgen wird.
Auch zur aktuellen Follow up – Einschau wurde vom Leiter der MA IV angekündigt,
die gegenständliche Empfehlung bei der Planung des Finanzbedarfs des Gestellungsbetriebes für die kommenden Jahre zu berücksichtigen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Vor dem Hintergrund des zeitlichen Näherrückens des Aufbrauchens der Finanzveranlagung (voraussichtlich in den Jahren 2023/2024) wurden vom Anlagebeirat (aktuell Finanzbeirat) seit dem Jahr 2013 mehrere Maßnahmen zur bestmöglichen
Schließung der Deckungslücke in folgende Richtungen vorgeschlagen:
 früherer Verwertungsbeginn bezogen auf die regionalen Immobilienveranlagungen
 außerordentliche Budgetzuschüsse (also zusätzlich zu den bestehenden jährlichen Zuschüssen im wertangepassten Ausmaß von € 4,5 Mio.)
 höhere Valorisierung der bestehenden Budgetzuschüsse (bspw. 3 % p.a. anstelle der bislang gepflogenen 2 % p.a.)
Diese Empfehlungen des Beirates wurden vom Stadtsenat im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung durch die Fachdienststelle (MA IV) zustimmend zur Kenntnis genommen. Zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Prüfung sprach sich der Finanzbeirat zuletzt in seiner Sitzung vom 30.05.2017 zur Schließung der Deckungslücke
erneut für außerordentliche Budgetzuschüsse oder eine höhere Valorisierung der
Budgetzuschüsse aus. Eine dahingehende Umsetzung war für die Kontrollabteilung
im Zuge der seinerzeitigen Einschau nicht feststellbar.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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